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Mahnklage

Verfasst: 16.08.2009, 12:50
von unverhofft
Es besteht eine Mahnklage. Hauptforderung 20.000 ATS aus dem Jahr 1981. Danach keine weiteren Entscheidungen mehr zugestellt bekommen. Nach 28 Jahren Forderung von Inkasso, nunmehr über 9.000 €. Also 15,55% Zinsen ab Fälligkeit der Hauptforderung. Kann man zumindestens die Zinsen anfechten?

Verfasst: 17.08.2009, 10:27
von MG
Nur zur Klarstellung. Meinen Sie mit "Mahnklage" einen Zahlungsbefehl?

Verfasst: 17.08.2009, 12:47
von unverhofft
Ja Zahlungsbefehl und Mahnklage

Verfasst: 17.08.2009, 16:34
von MG
kann es sein, dass Sie mit dieser Anfrage schon in einem anderen Forum waren?

http://www.gericht.at/beitrag/gericht/g ... id=1821747

Jedenfalls finden Sie dort die wichtigen Informationen.
1. Nur die Zinsen der letzten drei Jahre sind zu zahlen, die anderen sind verjährt, die müssen Sie bestreiten, also die Verjährung einwenden,
2. wenn die Exekution eingeleitet wird, über den gesamten Betrag, sofort zum Gericht und entsprechenden Antrag zu Protokoll geben,
3. Ohne Beratung KEINE ZAHLUNGEN leisten, da können Sie vieles falsch machen, was Sie einmal gezahlt haben, und was Sie einmal schuld waren, bekommen Sie nicht mehr zurück!

Lassen Sie sich beim Amtstag bei Gericht oder einer erstanwaltlichen Auskunft beraten!

mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 17.08.2009, 16:57
von unverhofft
Ertappt. War ja wohl zu offensichtlich. Ich bin schon ziemlich umtriebig. Sammle Informationen wo es nur geht. Das ist gut. Aber es sieht nicht schlecht aus. Auch bei der Schuldnerberatung wurde mir nahezu das gleiche bestätigt. Mit dem Unterschied, dass ich noch einmal das Inkasso anschreiben soll. Denen erklären, dass ich nur die Haupforderung,und die letzten 3 Jahre an Zinsen bezahle. Außerdem sollen sie das Verfahren ruhend stellen, um nicht weitere kostenintensive Mahnungen zu erhalten.

Verfasst: 17.08.2009, 17:14
von unverhofft
Außerdem solllte ich laut Schuldnerberatung noch ein Kopie meines Leistungsbezuges mitschicken.