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Vertrag als nichtig erklärt - Betrug?

Verfasst: 14.08.2009, 00:54
von Phelaxis
Sehr geehrte Damen und Herren,

man nehme an, Person A (minderjährig) schließt mit Person B (erwachsen) einen Rechtsvertrag. Der Rechtsvertrag regelt einen Verkauf. Dieser wird von Person C, dem gesetzlichen Vertreter von Person A, als nichtig ("schwebend unwirksam") erklärt.

Was ist, wenn Person C auf Wunsch von Person A gehandelt hat? Könnte Person A wegen Betrugs belangt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 14.08.2009, 10:47
von MG
Für den Betrug braucht man Bereicherung, wodurch wäre A bereichert?

Verfasst: 14.08.2009, 12:11
von Phelaxis
Person A hat die Rechte an seinem Programm wiederbekommen. Abgesehen davon hätte er Person B nicht getäuscht und unrechtmäßig bereichert auch nicht.

Verfasst: 14.08.2009, 12:19
von MG
..dann sehe ich keinen Betrugstatbestand..

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at