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Ehrbeleidigung

Verfasst: 05.06.2004, 18:30
von JUSLINE
Ich wurde im Verlauf einer Internetauktion per E-Mail auf das Übelste beschimpft. Wüerde gerne wissen wie die Rechtslage ist(Ist E-Mail öffentlich?), da ich mir die Beschimpfungen natürlich nicht gefallen lassen will, wo müßte ich Anzeige erstatten, was für Delikte wären dass.(Üble Nachrede, Kreditschädigung, Ehrbeleidigung).

MfG Fidi

RE: Ehrbeleidigung

Verfasst: 11.06.2004, 09:25
von JUSLINE
öffentlichkeit war hier wohl nicht gegeben, es genügt für üble nachrede, dass jemand anderer, nicht die öffentlichkeit, das mitkriegt.



einerseits gibt es verwaltungsvorschriften - müßte man konkreter nachlesen, ob in ihrem fall zutreffend - andererseits und vor allem würde ich die Sache beim Auktionshaus anzeigen. Zunächst erkundigen, wie sie vorgehen sollen, nicht gleich die mail weiterschicken. sowas kann zum ausschluß des betreffenden führen..



mfg, akita