Einspruchsfrist Zivilrecht
Verfasst: 13.08.2009, 11:26
Hallo!
Habe einen eingeschriebenen Brief bekommen. Die Einspruchsfrist war von 12. Juni bis 12. Juli. Habe am 13. Juli den Einspruch eingeschrieben weggeschickt, da der 12. Juli ein Sonntag war und nun die Ablehnung des Einspruchs bekommen. Wenn die Einspruchsfrist an einem Sonntag endet, kann man da nicht am nächsten Werktag Einspruch erheben??
Lg
Habe einen eingeschriebenen Brief bekommen. Die Einspruchsfrist war von 12. Juni bis 12. Juli. Habe am 13. Juli den Einspruch eingeschrieben weggeschickt, da der 12. Juli ein Sonntag war und nun die Ablehnung des Einspruchs bekommen. Wenn die Einspruchsfrist an einem Sonntag endet, kann man da nicht am nächsten Werktag Einspruch erheben??
Lg
