körberverletzung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

körberverletzung

Beitrag von JUSLINE » 05.06.2004, 07:05

hallotschi hab eine frage,ich hoff es kann mir wer helfen.

nach einem fussballspiel kam es zu einer rauferei zweier gruppen,ich stand mit zwei freunden neben der gruppe die anfing zu raufen,wir kannten niemanden aus der gruppe,da wir ehrlich gesagt schaulustig waren gingen wir der gruppe nach und standen direkt am tatort.dort standen dann eben zwei leute der anderen gruppe,einer hatte eine gebrochene nase,der andere ein cut am kopf,gut ich und meine freunde gingen zum auto,als und plötzlich die polizei aufhielt und sagte ich bin der schuldige ich hab hingeschlagen.

ich und meine freunde mussten unsere daten ansagen,was ziemlich ergerlich war.gestern war die polizei bei mir und sagte das das opfer meinte ich währs gewesen,und das es jetzt zu einer verhandlung kommt.

das lustige an der ganzen geschichte war das einige der gruppe sagten ich wars und einige sagten das ich es nicht war.(der grossteil der gruppe war betrunken)

nun mach ich mir halt sorgen weil das opfer sagt ich bins gewesen.

was kann da jetzt passieren?meine freunde sind zeugen das ich nichts gemacht habe.

steht da jetzt aussage gegen aussage oder wie oder was?



thanks mikele














Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: körberverletzung

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2004, 09:20

zuerst daneben gestanden - mitgegangen - am tatort gestanden und da war bereits eine verletzung geschehen. sie könnten evtl. als beitragstäter an der körperverletzung aufgefaßt werden, wenn es das gericht eben so feststellt (fluchtweg abgeschnitten, drohmacht der angreifenden gruppe verstärkt durch geschlossenes mitgehen).



sie sollten durch nennung ihrer freunde als zeugen bzw. eine entsprechende sachverhaltsdarstellung an die behörde ihren standpunkt zu verteidigen suchen, vielleicht gelingt es bereits im vorfeld einer strafverhandlung, deren einstellung was sie betrifft, zu bewirken.



es besteht auch die möglichkeit, dass ihnen die tätliche teilnahme an dem angriff mehrerer bzw der rauferei vorgeworfen wird - das müssen sie entkräften. hier ist eben auch dann eine strafbarkeit gegeben, wenn nicht sie selbst es waren, die eine körperverletzung unmittelbar begangen haben. es genügt, wenn eine passiert ist.



evtl. in frage käme auch eine strafbarkeit wegen gefährlicher drohung. hier kommt es aber auf den bei ihnen gegebenen oder nicht gegebenen vorsatz diesbezüglich an. - sie sollten ihre unschuld beweisen können, - könnte aber doch ein kompliziertes verfahren werden, wenn aussagen gegen aussagen stehen. aber bei vielen leuten, die unterschiedlich aussagen, könnte es durchaus sein, dass auch leute der beteiligten gruppen zu ihren gunsten aussagen, bzw. da widersprüche in den aussagen auftreten - halte ich sogar für wahrscheinlich.



mfg, akita


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 140 Gäste