Hallo,
meine Frau hat im Jänner dieses Jahres einen Quad via ebay ersteigert, und zwar von einem Händler, dessen Sitz sich in Innsbruck befindet.
In der Artikelbeschreibung stand, dass dieser Quad eine Straßenzulassung für 2 Personen habe. Leider stellte sich im Nachhinein jedoch heraus, dass weder ein Typenschein, noch eine Einzelgenehmigung vorhanden war.
Meine Frau forderte den Händler auf, diese Dokumente zu besorgen, da nur damit eine Anmeldung des Quad möglich ist. Bis April wurde der Quad nicht geliefert, meine Frau immer wieder vertröstet, so lange, bis sie schließlich den Rücktritt vom Kauf erklärte.
Der Rücktritt wurde vom Verkäufer auch akzeptiert und meiner Frau wurde zugesagt, dass das Geld in den nächsten Tagen rücküberwiesen würde.
Leider warten wir heute noch auf das Geld. Nachdem meine Frau den Verkäufer mehrmals schriftlich gemahnt und zur Zahlung aufgefordert hat, hat sie schließlich eine Mahnklage beim Bezirksgericht Innsbruck eingebracht. Der Zahlschein vom BG kam schon.
Wie lange müssen wir jetzt warten, bis die Sache abgeschlossen ist und meine Frau ihr Geld zurück bekommt? Kann sich der Verkäufer da irgendwie wieder rauswinden?
Danke im Voraus,
Andreas
Mahnklage - voraussichtliche Dauer und Ergebnis?
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- Registriert: 14.06.2009, 10:03
Er hat 4 Wochen Zeit ab Zustellung dagegen Einspruch zu erheben. Wenn er das tut, dann wird ein gerichtsverfahren vor dem BG Innsbruck eröffnet.
Wenn er nichts tut, dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Zahlt er dann immer noch nicht, dann müssen Sie das Exekutionsverfahren (Zwangsvollstreckung) einleiten und dann wird sich heraus stellen, ob von ihm überhaupt Geld zu holen ist....
Parallel würde ich prüfen lassen, ob hier nicht der Verdacht einer strafbaren handlung gegeben ist!!!
MfG
RA Michael Gruner
Wenn er nichts tut, dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Zahlt er dann immer noch nicht, dann müssen Sie das Exekutionsverfahren (Zwangsvollstreckung) einleiten und dann wird sich heraus stellen, ob von ihm überhaupt Geld zu holen ist....
Parallel würde ich prüfen lassen, ob hier nicht der Verdacht einer strafbaren handlung gegeben ist!!!
MfG
RA Michael Gruner
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Sehr geehrter Herr Gruner,
herzlichen Dank für die rasche Antwort!
Wann beginnen die 4 Wochen? Ab dem Zeitpunkt, an dem die Mahnklage eingereicht wurde oder ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Beklagten zugestellt wurde?
Wie finde ich heraus, wann das BG die Klage zugestellt hat bzw. was ist, wenn der Beklagte den Brief einfach nicht annimmt (ich nehme an, sowas wird eingeschrieben versandt)?
Die Firma scheint es noch zu geben, es wurde zwar das ebay Konto gelöscht, aber über andere Portale noch fleissig verkauft. Daher gehe ich mal davon aus, dass es auch zumindest ein bisschen Geld zu holen gibt.
Zum Thema strafbare Handlung (ich nehme an, es geht um Betrug?): was muss man tun, damit eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird? Anzeige bei der Polizei?
Danke schön!
Andreas Eyrich
herzlichen Dank für die rasche Antwort!
Wann beginnen die 4 Wochen? Ab dem Zeitpunkt, an dem die Mahnklage eingereicht wurde oder ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Beklagten zugestellt wurde?
Wie finde ich heraus, wann das BG die Klage zugestellt hat bzw. was ist, wenn der Beklagte den Brief einfach nicht annimmt (ich nehme an, sowas wird eingeschrieben versandt)?
Die Firma scheint es noch zu geben, es wurde zwar das ebay Konto gelöscht, aber über andere Portale noch fleissig verkauft. Daher gehe ich mal davon aus, dass es auch zumindest ein bisschen Geld zu holen gibt.
Zum Thema strafbare Handlung (ich nehme an, es geht um Betrug?): was muss man tun, damit eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird? Anzeige bei der Polizei?
Danke schön!
Andreas Eyrich
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