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Bank aus Grundbuch
Verfasst: 16.07.2009, 17:24
von Irandra
Ich hätte eine Frage: wie ist der gesetzlich konforme Vorgang, eine Bank aus dem Grundbuch AUSZUTRAGEN, nachdem der Kredit für das Objekt zurückbezahlt wurde?
Vielen Dank im Voraus für möglichst baldige Antwort.
Verfasst: 16.07.2009, 19:20
von MG
Fordern Sie bei der Bank eine Löschungserklärung an. Diese ist dann mit einer kurzen Eingabe an das Gericht zu senden. Dafür fallen 36 EUR an , wenn das ein Anwalt oder Notar elektronisch einbringt bzw. 43 EUR bei herkömmlicher Eingabe.
Zusätzlich kostenen die Befassung des RAs oder Notars natürlich auch Honorar.
Ich rechne z.B. solche Kleinigkeiten mit pauschal EUR 84,-- (inkl Ust und Gebühr ) ab.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Verfasst: 17.07.2009, 10:09
von Irandra
Herzlichen Dank für die rasche Antwort. Da wir uns über die Bank ärgern (die sind immer noch im Grundbuch der Immobilie obwohl der dafür aufgenommene Kredit bereits zurückbezahlt wurde!), hatte ich gehofft dass wir es ohne Bank schaffen und sodann quasi die Bank "aus dem Grundbuch werfen" können
Beste Grüsse
Irene Andrea Böhm
Verfasst: 18.07.2009, 13:58
von MG
Es gibt keinen Grund, sich über die Bank zu ärgern. Ob Sie das Pfandrecht löschen lassen wollen oder nicht, ist ja alleine Ihre Entscheidung. Es gibt viele Gründe, ein Pfandrecht nicht löschen zu lassen. Z.B. wenn man vorhat, bald wieder einen Kredit aufzunehmen, dann kann man das schon bestehende Pfandrecht wieder "verwenden" und spart die 1,2% Eintragungsgebühr usw.
MfG
RA Michael Gruner