Mündlich ausgemachte Abschlagszahlung
Verfasst: 01.07.2009, 13:29
Hallo
Bei einer Mündlich Abgemachten Abschlagszahlung/ oder per Internet(Email). Es besteht ein Executionstitel.
Gilt diese Vereinbarung und kann diese vom Schuldner oder Glaubiger gebrochen werden.
Erlischt der Executionstitel Automatisch oder muss der Gläubiger dafür was tun.
mfg
Smile
Bei einer Mündlich Abgemachten Abschlagszahlung/ oder per Internet(Email). Es besteht ein Executionstitel.
Gilt diese Vereinbarung und kann diese vom Schuldner oder Glaubiger gebrochen werden.
Erlischt der Executionstitel Automatisch oder muss der Gläubiger dafür was tun.
mfg
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