miteigentum
Verfasst: 23.06.2009, 09:27
schwiegermutter/a erbt mit ihrer schwester/b das elternhaus.
a jedoch nur mit einem viertel im miteigentum. dreiviertel erbt schwester/b
nun möchte b die die liegenschaft bereits an ihren sohn/c überschrieben hat das haus komplett renovieren. neue heizung , neue fassade , neues dach etc
a hat daran jedoch kein interesse und auch keinen nutzen.
b meinte daraufhin a wäre rechtlich verpflichtet von den anfallenden renovierungskosten eben ein viertel zu übernehmen. was unmissverständlich ist bei ordentlicher verwaltung.
jedoch ist doch oben genannte renovierung eine ausserordentliche veränderung?
a hat nach ihren angaben bei einem anwalt , bei einem notar und bei einem befreundeten richter (arbeits und sozialrecht ) rechtsinfo eingeholt und meinte dass nach deren aussagen sie verpflichtet sei die kosten zu übernehmen oder sie sich auf eine klage einstellen müsste.
kann b -> a zwingen die renovierungskosten,gegen den ausdrücklichen willen der a, zu übernehmen ?
kann a -> b nachweislich bezeugen dass sie eben nicht der renovierung zustimmt und kein interesse daran hat und somit keine zahlungsverpflichtung eingeht ;gem.§ 834 ABGB ?
kann a die rechte am viertelteiligen miteigentum ohne zustimmung der b veräussern?
vielen dank im voraus !
a jedoch nur mit einem viertel im miteigentum. dreiviertel erbt schwester/b
nun möchte b die die liegenschaft bereits an ihren sohn/c überschrieben hat das haus komplett renovieren. neue heizung , neue fassade , neues dach etc
a hat daran jedoch kein interesse und auch keinen nutzen.
b meinte daraufhin a wäre rechtlich verpflichtet von den anfallenden renovierungskosten eben ein viertel zu übernehmen. was unmissverständlich ist bei ordentlicher verwaltung.
jedoch ist doch oben genannte renovierung eine ausserordentliche veränderung?
a hat nach ihren angaben bei einem anwalt , bei einem notar und bei einem befreundeten richter (arbeits und sozialrecht ) rechtsinfo eingeholt und meinte dass nach deren aussagen sie verpflichtet sei die kosten zu übernehmen oder sie sich auf eine klage einstellen müsste.
kann b -> a zwingen die renovierungskosten,gegen den ausdrücklichen willen der a, zu übernehmen ?
kann a -> b nachweislich bezeugen dass sie eben nicht der renovierung zustimmt und kein interesse daran hat und somit keine zahlungsverpflichtung eingeht ;gem.§ 834 ABGB ?
kann a die rechte am viertelteiligen miteigentum ohne zustimmung der b veräussern?
vielen dank im voraus !