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Besitzstörung oder Verletzung der Privatsphäre?

Verfasst: 17.06.2009, 13:50
von sporty
Ich habe eine mir sehr wichtige Frage und hoffe, dass mir hier weitergeholen werden kann.
Unser Nachbar hat uns bei Gericht verklagt, weil wir auf seiner Hausmauer, (die wir 2003 auf unsere Kosten mit einer neuen Fassade versehen haben) und welche sich auf unserer Terrassenseite befindet, Efeu gepflanzt haben. Er ist der Meinung, dass dadurch Feuchtigkeit in sein Haus dringt. Bei der gestrigen Verhandlung, haben wir vorerst einmal "verloren" - aber es geht weiter.....

Nun wurden auch gestern Fotos vom Nachbarn vorgelegt, die den Efeubewuchs an der Wand zeigen. Dazu muss ich sagen, dass unser Garten uneinsehbar ist (außer man verwendet einen Schemel), um über die Mauer sehen zu können.
Die Perspektive der Aufnahme zeigt aber, dass vom Dachboden des anderen Nebenhauses fotografiert worden sein muss - es ist sonst unmögich, auf unsere Terrasse sehen zu können. Kann man dies als "Besitzstörung" etc. bezeichnen? Kann man ihn dafür belangen?

Seit die Fotos existieren, bin ich mir nicht mehr sicher, wer so aller versucht in unsere Privatsphäre einzudringen.

Ich bin für jede Antwort wirklich sehr dankbar.
sporty

besitzstörung

Verfasst: 22.06.2009, 20:53
von schmido
Ich würde es nicht als Besitzstörung werten. Die Besitzstörung besteht nur dann, wenn dein Besitz gestört würde zB: ein Auto parkt oben.....

Es wird in diesem Verfahren oberste Priorität sein, den letzten Stand des gestörten Besitzes wieder herzustellen.

Grüße Schmido