Mündlicher Vertrag vs. Mitarbeitervorsorgekasse
Verfasst: 03.06.2009, 14:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe Sie können mir mit meinem Problem behilflich sein, es geht um folgendes:
Ich habe ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet der mir die Mitarbeitervorsorgekasse von meinem !!Nettogehalt!! abgezogen hat! Nun habe ich dies über die AK eingeklagt.
Heute bekam ich einen anruf von meiner EX-Firma, sie haben mir gedroht das, wenn ich nicht die AK Klage zurückziehe, sie mich klagen werden und zwar aus folgendem Grund:
"Nachdem der Arbeitsvertrag beidseitig gekündigt worden ist, fragten sie mich ob ich mir vorstellen könne, zu den gleichen Konditionen weiter bei ihnen zu arbeiten. Ich bejahrte dies. Danach habe ich ein paar Wochen nichts mehr gehört und habe bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben."
Jetzt drohen sie mir das sie mich deshalb klagen würden weil ich einen mündlichen Vertrag gebrochen habe. + Sie hätten Zeugen das ich dies bejahrte habe (was ich ja gar nicht abstreite).
1. Ist das überhaupt ein mündlicher Vertrag?
2. Können sie mich überhaupt deswegen klagen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Danke für Ihre Antworten!
mfg
P.
ich hoffe Sie können mir mit meinem Problem behilflich sein, es geht um folgendes:
Ich habe ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet der mir die Mitarbeitervorsorgekasse von meinem !!Nettogehalt!! abgezogen hat! Nun habe ich dies über die AK eingeklagt.
Heute bekam ich einen anruf von meiner EX-Firma, sie haben mir gedroht das, wenn ich nicht die AK Klage zurückziehe, sie mich klagen werden und zwar aus folgendem Grund:
"Nachdem der Arbeitsvertrag beidseitig gekündigt worden ist, fragten sie mich ob ich mir vorstellen könne, zu den gleichen Konditionen weiter bei ihnen zu arbeiten. Ich bejahrte dies. Danach habe ich ein paar Wochen nichts mehr gehört und habe bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben."
Jetzt drohen sie mir das sie mich deshalb klagen würden weil ich einen mündlichen Vertrag gebrochen habe. + Sie hätten Zeugen das ich dies bejahrte habe (was ich ja gar nicht abstreite).
1. Ist das überhaupt ein mündlicher Vertrag?
2. Können sie mich überhaupt deswegen klagen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Danke für Ihre Antworten!
mfg
P.