Notwehr gerechtfertigt? angemessene Gegenwehr???
Verfasst: 01.06.2009, 15:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor gut 2 Tagen als ich eine Lokalität verlassen wollte, und es sehr amüsant mit meinem Freund hatte (lautes Lachen), wurde ich von einer mir Bekannten unsympathischen Person (hatte schon einmal eine verbale Auseinandersetzung) mit dieser, verfolgt und geschlagen (in der Lokalität), mit der Begründung ich hätte Sie ausgelacht. Nachdem ich dies aber nicht getan habe, ging ich trotzdem weiter. Die Person wurde kurz von den Securitys angehalten. Nachdem ich am Parkplatz draußen war, war wiederum derjenige dort (verfolgte mich), und stieß und schlug mich. Ich versuchte mich so gut wie möglich zu wehren, und versuchte trotz allem der Situation durch „weg gehen“ zu entkommen. Nachdem sich aber dann noch andere Personen (Freunde des Angreifers) einmischten, und mich versuchten zu schlagen, benutze ich meinen Pfefferspray. Nachdem ich diesen angewendet hatte, ließen die Angreifer von mir los und ich flüchtete…. Ich wurde aber sicher noch 100-200 Meter verfolgt.
Meine Frage jetzt:
Ich habe eine Vorstrafe wegen leichter Körperverletzung, (Geldstrafe auf Bewährung). Ich wollte fragen, ob ich etwas zu befürchten habe, falls eine „Anzeige“ kommt???
Ist die Notwehr hier angemessen???
Ich bin natürlich gleich danach ins Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen, außer einer Prellung der Nase sowie Schürfwunden war nichts.
Weiters habe ich noch 2 Freunde meinerseits, die den Vorfall beobachtet hatten, bzw. bei mir standen und damit beschäftigt waren, die anderen „Angreifer“ abzuhalten, auf mich loszugehen.
Über eine sachlich korrekte Antwort wäre ich höchst erfreut.
Vor gut 2 Tagen als ich eine Lokalität verlassen wollte, und es sehr amüsant mit meinem Freund hatte (lautes Lachen), wurde ich von einer mir Bekannten unsympathischen Person (hatte schon einmal eine verbale Auseinandersetzung) mit dieser, verfolgt und geschlagen (in der Lokalität), mit der Begründung ich hätte Sie ausgelacht. Nachdem ich dies aber nicht getan habe, ging ich trotzdem weiter. Die Person wurde kurz von den Securitys angehalten. Nachdem ich am Parkplatz draußen war, war wiederum derjenige dort (verfolgte mich), und stieß und schlug mich. Ich versuchte mich so gut wie möglich zu wehren, und versuchte trotz allem der Situation durch „weg gehen“ zu entkommen. Nachdem sich aber dann noch andere Personen (Freunde des Angreifers) einmischten, und mich versuchten zu schlagen, benutze ich meinen Pfefferspray. Nachdem ich diesen angewendet hatte, ließen die Angreifer von mir los und ich flüchtete…. Ich wurde aber sicher noch 100-200 Meter verfolgt.
Meine Frage jetzt:
Ich habe eine Vorstrafe wegen leichter Körperverletzung, (Geldstrafe auf Bewährung). Ich wollte fragen, ob ich etwas zu befürchten habe, falls eine „Anzeige“ kommt???
Ist die Notwehr hier angemessen???
Ich bin natürlich gleich danach ins Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen, außer einer Prellung der Nase sowie Schürfwunden war nichts.
Weiters habe ich noch 2 Freunde meinerseits, die den Vorfall beobachtet hatten, bzw. bei mir standen und damit beschäftigt waren, die anderen „Angreifer“ abzuhalten, auf mich loszugehen.
Über eine sachlich korrekte Antwort wäre ich höchst erfreut.