Werberecht auf öffentlichen Plätzen / Straßen
Verfasst: 26.05.2009, 01:28
Hallo liebe Community!
Heute habe ich folgende Frage an Sie:
Meine Freunde und ich haben eine großartige Idee wie wir unsere Website und unser imaginäres "Label" mittels Logo und Webadresse fördern: Mit Werbung auf öffentlichen Straßen / Plätzen.
Nun geht es um die spezielle Art der Werbung: Im Grunde genommen ist es Grafitti welches nichts zerstört oder schädigt, sondern das genaue Gegenteil! Man reinigt gewisse Stellen eines Gehsteiges oder einer Straße um so Text und Logo sichtbar zu machen. Es bieten sich auch andere dreckige Wände an. (Nie jedoch Privatbesitz, bezüglich Hausfriedensbruch!)
Nun steht nur noch die Frage der Zulässigkeit im Raum. Natürlich wollen wir keinerlei illegale Aktivität ausüben. Lediglich die richtige Zielgruppe sollte dazu verleitet werden die Adresse aufzurufen.
Dazu kommt noch das die Sache die wir bewerben wollen einen nicht-kommerziellen, eher vereinsnahen Interessenszusammenschluss darstellt.
Können wir als Privatpersonen ohne großen bürokratischen / finanziellen Hürden Straßenwerbung betreiben, welche weder die städtische Infrastruktur schädigen, noch Personen gefährden bzw. belästigen wird?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung!
Heute habe ich folgende Frage an Sie:
Meine Freunde und ich haben eine großartige Idee wie wir unsere Website und unser imaginäres "Label" mittels Logo und Webadresse fördern: Mit Werbung auf öffentlichen Straßen / Plätzen.
Nun geht es um die spezielle Art der Werbung: Im Grunde genommen ist es Grafitti welches nichts zerstört oder schädigt, sondern das genaue Gegenteil! Man reinigt gewisse Stellen eines Gehsteiges oder einer Straße um so Text und Logo sichtbar zu machen. Es bieten sich auch andere dreckige Wände an. (Nie jedoch Privatbesitz, bezüglich Hausfriedensbruch!)
Nun steht nur noch die Frage der Zulässigkeit im Raum. Natürlich wollen wir keinerlei illegale Aktivität ausüben. Lediglich die richtige Zielgruppe sollte dazu verleitet werden die Adresse aufzurufen.
Dazu kommt noch das die Sache die wir bewerben wollen einen nicht-kommerziellen, eher vereinsnahen Interessenszusammenschluss darstellt.
Können wir als Privatpersonen ohne großen bürokratischen / finanziellen Hürden Straßenwerbung betreiben, welche weder die städtische Infrastruktur schädigen, noch Personen gefährden bzw. belästigen wird?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung!