Betrug

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JUSLINE
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Betrug

Beitrag von JUSLINE » 26.05.2004, 17:10

Sachverhalt:Ich habe als selbständige Unternehmerin ein kleines Auftrag bekommen und der zufriedene Kunde hat bezahlt und mich weiter an seine 2 Brüder weiter empfohlen, wo ich habe 2 größere Aufträge zu die volle Zufriedenheit von den Kunden ausgeführt.

Diese haben aber nicht bezahlt, und ich habe gegen diese beide Klage durch Gericht angebracht, aber die Exekutionen bleiben erfolglos, die Gauner verschwinden jede Zeit und dann ich muß der Detektiv spielen und aufspuren und wieder Exekutionen zahlen.

Meine Rechtschutz hat nur zum meine Nachteil agiert, die Anwälte sind mit die Angeklagten vereinbart.Die Exekutionen finden statt nur nach die Verschwendung von meine ehemalige Kunden, das kann geprüft sein.

In jede zivilisierte Land das war ein Fall für Stattsanwaltschaft, manche Länder haben auch eine Kommision für Wirtschaftskriminalität und Betrugsprevention, leider in Österreich das ist nicht der Fall.

Ich war beim Wirtschaftskammer wo ich (Zwangs)Mitgliederin bin, um Rat und Unterstützung zu bekommen, und zu fragen was ist zu tun.Das Antwort war das die Wirtschaftskammer unterstützt keine Mitglied gegen ein andere Mitglied, auch wenn diese nachweislich ein Betrug gemacht hat.Ich war auch energisch (sogar unfreundlich) abgeraten weiter bei Staatsanwaltschaft zu gehen, unten eine schwamige, bedröhliche Begründung "Sie wurden das bereuen!"

Wo soll ich noch probieren? Es ist nachweislich ein organisiertes Betrug ( die 2 Brüder haben mehrere Konkurse und abgewiesene Konkurse, die verschwinden auch zwischenzeitlich in Ausland) und meine Existenz ist durch dieser Zahlungsausfall - die viel schlimmer als ein Raubüberfall ist- zu ein absoluter minimum gezwungen.

Bitte, was soll ich noch machen?






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JUSLINE
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RE: Betrug

Beitrag von JUSLINE » 20.06.2004, 23:07

Sie können eine Sachverhaltsdarstellung verfassen, in der Sie die Vorgänge schildern, und die Sie an die Staatsanwaltschaft senden mit dem Ersuchen, den Sachverhalt hinsichtlich der Verwirklichung des Betrugstatbestandes zu prüfen. Gleichzeitig sich als Privatbeteiligte mit einer ziffernmäßig (provisorisch) bestimmten Schadenssumme dem allenfalls dann eingeleiteten Strafverfahren anschließen.



Die Szene mit dem Wirtschaftskammerangestellten, die Sie hier schildern, mag emotional eskaliert sein; jedenfalls ist darauf mE nicht abzuleiten, dass Ihnen nicht das Recht zusteht, Sachverhalte der Staatsanwaltschaft vorzubringen.



Dass die Wirtschaftskammer nicht Mitglieder gegen Mitglieder unterstützt, mag so sein, dazu ist sie wohl nicht da.



mfg, Akita


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