Nazi-Gürtelschnalle

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Damda
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Nazi-Gürtelschnalle

Beitrag von Damda » 12.05.2009, 21:43

Guten Tag.
(ich bin neu hier)

Ich hätte folgende Frage:
Vorerst einmal, dies ist einem guten Freund von mir letztes Wochenende passiert.

Was kann man gegen einen Türsteher tun der einen Gürtel mit einem Reichsadler auf einem Hakenkreuz als Gürtelschnalle trägt.

Der Lokalbesitzer war zu "gestresst" als dass er sich darum kümmere.

Und die Polizei meinte, solange er damit nicht herumprahle und darauf aufmerksam zu machen versuche, wäre dies in Ordnung.

Wir haben heute mit einem Lehrer darüber geredet, der meinte dass wir bei der Polizei garnicht erst anfangen sollten, die machen da kaum etwas.
Besser wäre wir würden eine e-mail ans Innenministerim schreiben, oder einfach einen Leserbrief schreiben.

Nun, die aussage des Polizisten hat uns unsicher gemacht und wir haben jetzt eigentlich keine Ahnung was wir machen sollen. Zurzeit will er einen Leserbrief schreiben, aber ich wollte noch einmal genau wissen, von jemaden der sich damit GUT auskennt, was man dagegen machen soll!

Könnt ihr mir bitte helfen?



MG
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Beitrag von MG » 13.05.2009, 12:01

Hallo,

erstmals Danke für Ihr Engagement und Ihr Rechtsbewusstsein, das Verhalten des Türlstehers ist intolerabel, und rechtlich wie folgt zu beurteilen:

Die in Frage kommende Bestimmung des § 3g Verbotsgesetz
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
kann als Auffangtatbestand wohl herangezogen werden. Die Strafbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) wären daher verpflichtet, solchen Verdachtsfällen nachzugehen. Die Auskunft der Polizei ist daher eindeutig falsch! Im übrigen hat nicht die Polizei zu entscheiden, ob der Verdacht strafbaren Verhaltens vorliegt, sondern sie hat das Verhalten zu melden und die Staatsanwaltschaft hat zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

2. Es gibt aus das sogenannte Abzeichengesetz, in dem das Verwenden von Abzeichen verboteter Organisationen (NSDAP= Hakenkreuz) unter Strafe gestellt wird.

.§ 1. (1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen.

(2) Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.

(3) Orden und Ehrenzeichen, die eines der im Abs. 1 oder Abs. 2 erwähnten Embleme aufweisen, dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt werden.







Es ist dies (zwar nur) ein Verwaltungsstrafgesetz, aber auch hier hätte die Polizei einzuschreiten gehabt.

ABER

und damit komme ich zu einem Punkt, den ich ungern schreibe:

Wenn Sie die Behörden informieren, dann tun Sie das bitte anonym! Es zahlt sich nicht aus, dass Sie sich der Gefahr von Repressalien derartiger Gesinnungsgenossen aussetzen. Informieren Sie Zeitungen, das Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes, den Verein ZARA, das Innenministerium, senden Sie Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Wien usw., aber lassen Sie Ihren Namen weg...traurig, aber empfehlenswert.



MfG
RA Michael Gruner[/list]

Damda
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Beitrag von Damda » 13.05.2009, 22:04

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Nochmals danke für die (Aber-)Information, ich werde mein bestes tun.

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