Unvereinbarte Provision für Lebensversicherung legal?
Verfasst: 29.04.2009, 15:24
Ich habe vor kurzem festgestellt, dass ich bei einem Rückkauf meiner Lebensversicherung weniger als die Hälfte der eingezahlten Prämien zurückbekommen würde. Bei der Recherche im www habe ich festgestellt, dass das auch schon anderen aufgefallen ist und dass es dafür auch schon Urteile und Gesetzesänderungen gibt.
Und zwar kam das daher, dass der Vermittler für die Lebensversicherung eine Provision von der Versicherungsgesellschaft bekommen hat und diese von MEINEN Prämien einfach abgezogen wurde. Ich habe von so einer Provision aber nichts gewusst und hätte ihr auch sicher nicht zugestimmt. Ich bin natürlich der Meinung, dass man das nicht darf, dass man einfach jemandem Geld wegnimmt, ohne es ihm zu sagen. Es ist zwar die Schreibe von "Abschlusskosten", aber darunter stellt man sich keine mehrere tausend Euro vor, sondern vielleicht eine Manipulationsgebühr von € 36,- und € 107,- Vertragsgebühr, also Beträge in verschmerzbarer Höhe, wenn dafür in ein paar Jahren das mega Knödl winkt, wenn die Performance so supi bleibt, wie sie ist.
Außerdem handelt es sich bei Provisionen, die die Versicherungsgesellschaft dem Vermittler bezahlt, nicht um Abschlusskosten für den Vertrag, denn wenn ich den Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft direkt abgeschlossen hätte, wäre mir ja keine Provision (an mich selber?) abgezogen worden.
Ich bin also der Meinung:
Unvereinbarte Beträge in der Höhe dürfen nicht ohne Zustimmung entnommen werden.
Provisionen fallen nicht unter den Begriff "Abschlusskosten".
Und das war auch schon 2002 so. Da gab es ja schon ein paar Gesetze.
Beim VKI hat man mir aber gesagt, wenn der Vertrag vor 2007 abgeschlossen wurde (ja), kann man nichts machen; dann ist die Provision gesetzmäßig, aber ich kann ja versuchen zu klagen.
Wo ist mein Denkfehler?
Bzw. welches Gesetz deckt unvereinbarte Geldwegnehmungen?
Und zwar kam das daher, dass der Vermittler für die Lebensversicherung eine Provision von der Versicherungsgesellschaft bekommen hat und diese von MEINEN Prämien einfach abgezogen wurde. Ich habe von so einer Provision aber nichts gewusst und hätte ihr auch sicher nicht zugestimmt. Ich bin natürlich der Meinung, dass man das nicht darf, dass man einfach jemandem Geld wegnimmt, ohne es ihm zu sagen. Es ist zwar die Schreibe von "Abschlusskosten", aber darunter stellt man sich keine mehrere tausend Euro vor, sondern vielleicht eine Manipulationsgebühr von € 36,- und € 107,- Vertragsgebühr, also Beträge in verschmerzbarer Höhe, wenn dafür in ein paar Jahren das mega Knödl winkt, wenn die Performance so supi bleibt, wie sie ist.
Außerdem handelt es sich bei Provisionen, die die Versicherungsgesellschaft dem Vermittler bezahlt, nicht um Abschlusskosten für den Vertrag, denn wenn ich den Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft direkt abgeschlossen hätte, wäre mir ja keine Provision (an mich selber?) abgezogen worden.
Ich bin also der Meinung:
Unvereinbarte Beträge in der Höhe dürfen nicht ohne Zustimmung entnommen werden.
Provisionen fallen nicht unter den Begriff "Abschlusskosten".
Und das war auch schon 2002 so. Da gab es ja schon ein paar Gesetze.
Beim VKI hat man mir aber gesagt, wenn der Vertrag vor 2007 abgeschlossen wurde (ja), kann man nichts machen; dann ist die Provision gesetzmäßig, aber ich kann ja versuchen zu klagen.
Wo ist mein Denkfehler?
Bzw. welches Gesetz deckt unvereinbarte Geldwegnehmungen?