Rücktrittsrecht-Verkäufer bei bedingter Geschäftsfähigkeit

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chris21
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Registriert: 19.03.2009, 12:28

Rücktrittsrecht-Verkäufer bei bedingter Geschäftsfähigkeit

Beitrag von chris21 » 08.04.2009, 22:10

Hallo an das Forumteam!

Bin ziemlich durch den Wind momentan. Versuche den Tatbestand verständlich zu schildern:
Meine Mutter wurde letzten Freitag in die Psychiatrie eingewiesen. Wochen zuvor entwickelte sich bei ihr immer mehr eine schwere Paranoia. Lebensgefährte hätte alles vergiftet-
Zwei Tage zuvor verkaufte sie in ihrem Zustand ihr Gartenhaus ohne das Wissen ihrer Kinder unterm Wert mit vielem teilweise wertvollen Gegenständen. Sie sagte dem Käufer u. beteiligten, dass bei der Übergabe der Sohn käme und Gegenstände abhole. Durch Zufall erfuhr mein Bruder am Übergabetag am Samstag davon. Wir wohnen in einem anderen Bundesland und sind dann zum Gartenhaus gefahren. Die Käufer hausten bereits darin u. als wir anfangen wollten uns Sachen auszusuchen, fing es an. Käufer sagte er hätte um den Preis alles mit Inhalt gekauft. Es wäre so vereinbart gewesen mit der Mutter. Bei Hinweis, dass sie nicht voll geschäftsfähig mehr war, sagte er als Krankenpfleger sah er dass eh. Es gab eine kleine Anzahlung in bar u. es sei vereinbart worden, der Rest in drei Wochen. Ich und mein Bruder waren total überfordert mit allem. Am nächsten Tag nahmen wir die Mutter aus der Klinik mit, damit sie wenigstens ihre Errinnerungsstücke mitnehmen könne. Die Situation war so verwirrend - was tun was sagen - anfechten, Kaufvertrag stilllegen, streiten - Mutter traut sich dann nicht mehr zu den Bekannten in den anderen Gartenhäußchen. Wir nicht in der Nähe - alles offen - wie belastet dass die Mutter. In unserer Gegenwart unterschrieb sie den Erhalt von der zweiten Teilzahlung. (sie sagte, sie glaubte alles zu bekommen, bei der übergabe). Ach ich könnte mich jetzt in den Arsch beißen! Irgendwie nur weg. Und jetzt, vier Tage später zuhause grübel ich. Was ich sagen hätte können. Ich möchte den Vertrag anfechten, aufschieben. Hätte dann der Käufer uns den Schlüssel geben müssen und bis zur Klärung keinen Zutritt gehabt? "Könnte" man jetzt noch vom Vertrag zurücktreten? Einspruch erheben? Wir sind uns sicher, dass unsere Mutter, wenn es ihr besser geht, es sehr schmerzt, dass sie für ihren Lebensinhalt nicht mehr bekommen hat und wegen den vielen Gegenständen. Der Obmann des Vereines sagte uns, dass erst wenn die letzte Zahlung kommt, erfolgt der Eintrag in Grundbuch. Wie läuft sowas ab?

Vielleicht reichen schon ein paar Hinweise und ich kann damit abschließen!

LG

chris2



MG
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Beitrag von MG » 09.04.2009, 11:44

Sie brauchen DRINGEND rechtliche Beratung. Das ist zu umfangreich um es hier abzuhandeln. Gerichte (Amtstag), Rechtasnwaltskammern und viele Anwälte bieten kostenlose Erstberatungen.

Nur so als erster input: Wenn ihre Mutter nicht geschäftsfähig war, dann ist der Vertrag "ungültig". Um das festzustellen, muss aber ein Verfahren durchgeführt werden. Außerdem braucht sie einen Sachwalter usw. usw.

Das Forum hier ist mM nach nicht der richtige Ort um derartiges abzuhandeln.

MfG
RA Mag. Michael Gruner

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