Datenschutz bzw. Datenbereitstellung des KSV

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JUSLINE
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Datenschutz bzw. Datenbereitstellung des KSV

Beitrag von JUSLINE » 02.12.2001, 19:42





Meine Frage richtet sich in erster Linie um eine Eintragung in die Listen des Kreditschutzverbandes.

Der Vermerk wurde 1993 durch die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, auf Grund eines damaligen Beitragrückstandes in der Höhe von 50.000 ATS angebracht, da seitens der SVA , bedingt durch diesen offenen Betrag, ein Konkursantrag gestellt wurde.



Zur „Mitgliedschaft“ bei der SVA kam es durch eine AMWAY-Verkaufrepräsentanz zu deren Ausführung ich mich zu Beginn der 90er Jahre habe hinreissen lassen. So kam es, dass ich, eingeladen von einem ehemaligen Schulfreund, zu einem AMWAY-Treffen kam und mich zum Anmelden der „kleinen Gewerbeberechtigung“ ,welche für den Verkauf dieser Waren benötigt wurde, bereit erklärte – und diese auch vornahm.



Was ich allerdings mit meinen rund 20Jahren nicht wußte, war der Umstand, dass die Gewerbeanmeldung mit der Anmeldung bei der SVA einherging.

Zu erwähnen ist, dass ich dieser Art der Erwerbsbetätigung nicht länger als etwa drei Wochen nachging.

Bedingt durch meine damals noch jugendliche Leichtsinnigkeit und die damit verbundene fehlende Weitsicht, erwuchs mir im Laufe der nächsten eineinhalb Jahre der eingangs erwähnte Betrag an Versicherungsbeiträgen, da ich das Abmelden bzw. Zurücklegen des Gewerbes auch über den selben Zeitraum verabsäumt hatte und diese Pflicht erst gegen Ende 1992 wahrnahm (ich war während dieses ganzen Zeitraumes doppelt versichert, mit meiner Zusatzversicherung sogar dreifach und nahm nie irgendwelche Dienste der SVA in Anspruch).

Der offene Betrag wurde von der SVA eingklagt und da ich mich zu diesem Zeitpunkt noch in Ausbildung befand und die aushaftende Summe nicht aufzubringen vermochte - wurde zu Gunsten der Versicherung ein Exekutionstitel erteilt.



Meine Schuld tilgte ich mit Ende der 90er Jahre, als ich nach erfolgter Ausbildung einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen begann und so die Begleichung des geforderten Betrages möglich wurde.



Was mir allerdings blieb, ist der anfangs erwähnte Eintrag in den KSV Listen, dass ein „Gläubigerantrag bedingt durch einen drohenden Konkurs“ gestellt wurde – ein Konkursverfahren gab es allerdings niemals!



So wurde ich bereits bei der Eröffnung meines Girokontos auf diese Eintragung angesprochen, ebenso bei der Vereinbarung meines Überziehungsrahmens (wobei bei letzterem Gespräch der Geschäftsleiter zu Rate gezogen wurde, ob mir auf Grund dieses Eintrages überhaupt ein Rahmen eingeräumt werden dürfte – obwohl ich ansonsten keinerlei Verbindlichkeiten habe und des weiteren über ein wirklich „gutes“ Einkommen verfüge). Da ich nun einen geringen Kredit benötigen würde, fürchte ich abermals auf Schwierigkeiten zu stossen.





Meine Frage lautet nun konkret: Besteht eine Möglichkeit diesen eigentlich „öffentlichen“ Eintrag aus der KSV Liste zu streichen bzw. die Streichung oder zumindest deren Weitergabe mit rechtlichen Mitteln zu unterbinden, da dieser Eintrag jedem Bankinstitut zugänglich ist, jedoch dieser zum einen nichts über meine Kreditwürdigkeit, und zum anderen nichts über meine Zahlungsmoral auszusagen vermag.



Ich möchte mich bereits im Voraus recht herzlich für Ihre Auskunft bedanken!






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JUSLINE
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RE: Datenschutz bzw. Datenbereitstellung des KSV

Beitrag von JUSLINE » 03.12.2001, 08:49

der einfachste Weg in diesem Fall ist möglicherweise die direkte Kontaktaufnahme mit dem KSV

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JUSLINE
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RE: Datenschutz bzw. Datenbereitstellung des KSV

Beitrag von JUSLINE » 03.12.2001, 11:42

Falls Sie im Kulanzweg nicht weiter kommen würde ich Ihnen die Homepage der ARGE Daten empfehlen (http://www.ad.or.at). Hier finden Sie bei den Oktobernews des Jahres 2000 einen Musterbrief an den KSV für das Verlangen auf Datenoffenlegung. Nach § 27 DSG hätten Sie ein (zumindest theoretisch) durchsetzbares Recht auf Datenlöschung, falls die Voraussetzungen d. 27 erfüllt sind. Bei diesem Thema handelt es sich auf jeden Fall um einen seit vielen Jahren schwelenden Dauerkonflikt zwischen Datenschützern und Evidenzenbetreibern.

MfG celsus


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