Privat geliehenes Geld wird nicht zurückgezahlt

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petzi41144
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Registriert: 07.04.2009, 10:19

Privat geliehenes Geld wird nicht zurückgezahlt

Beitrag von petzi41144 » 07.04.2009, 10:57

Im Vorjahr planten ich und meine Freundin, da sie ihren Fünfziger hatte, eine Kreuzfahrt die wir dann im April buchten. Eine Geringe Anzahlung leisteten wir gleich nach Erhalt der Unterlagen wobei alles über mein Konto abgewickelt wurde und ich von ihr den Betrag auch zur Hälfte von ihr bekam. Bis Antritt der Reise im November, kristallisierte sich langsam heraus, daß sie Schwierigkeiten mit dem Aufbringen der Summe hatte so wurde mündlich vereinbart das ich ihr das Geld leihe und sie es mir nach der Rückkunft gleich zurückzahlt (mit dem Weihnachtsgeld). in der Zwischenzeit hatte sie Geburtstag eben ihren Fünfziger. Zu diesen besonderen Anlass bekam sie von mir einen Bilderrahmen aus Glas, das Bild bestand aus 63 St. 10 Euro Scheinen weil ich dachte Bargeld ist eben für die Reise das sinnvollste Geschenk. Dann ein Monat vor Reiseantritt kam die Restzahlung, immerhin über 1600 Euro pro Person, und wurde alles über mein Konto eingezahlt. Ich bekam von ihr das was sie aufbringen konnte genau 800 Euro mündlich wurde wie oben geschrieben, ich bekomm das Geld nach Rückkehr da im Dezember ihr Weihnachtsgeld fällig wäre. In meinen Glauben an das Gute im Menschen hab ich mir keinerlei Bestätigung geben lassen, da ich auf ihr Wort vertraut hatte. Dazu kam noch, das man für die Kosten am Schiff eine Kreditkarte braucht welche auch ich auf meinen Namen beantragte und von dem die Reisekosten dann auch abgebucht wurden, wieder über 1300 Euro. Kurz und schlecht, ihre Verbindlichkeiten bei mir betragen beinahe 1600 Euro.
Wie es so ist und im nachhinein gesehen von ihr bewusst provoziert, ging die Beziehung in Brüche. Auf mein drängen, mir das Geld zurückzuzahlen, wurde sie immer schroffer. Eine Schuldbestätigung die ich ihr geschrieben hab, hat sie mir nicht zurückgesendet. Gestern in ihrem letzten SMS hat sie mir noch mit der Polizei gedroht und das sie den "Frauen in Not beigetreten ist.
Bitte um Hilfe: Wie komm ich zu meinen Geld, was muss ich tun wohin wende ich mich was kann ich ohne schriftliche Bestätigung ausrichten.
Ich bedanke mich bei der Gemeinschaft schon im voraus.



MG
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Beitrag von MG » 07.04.2009, 12:10

Der Darlehensvertrag ist an keine besondere Form gebunden, also wäre auch ein mündlicher Vertrag gültig.

Das Problem ist halt nur, wie können Sie beweisen, dass Sie 1.) ihr das Geld gegeben haben und 2.) dies ein Darlehen war.

Wenn Sie den Betrag einfordern, dann müssen Sie 1. + 2. beweisen.

Ob das gelingen könntet, kann man ohne genaue Prüfung aller Fakten, Unterlagen etc. nicht beurteilen.


Wie sagten die alten Gemanen: Wo du deinen Glauben gelassen hast, dort sollst du ihn suchen...


MfG
RA Mag. Michael Gruner

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