Seite 1 von 1

Kaufanbot

Verfasst: 06.04.2009, 15:35
von Lenastar
Wer muss im Falle eines Rücktrittes von einem verbindlichen Kaufanbot unterschreiben?
Der der das Kaufanbot unterschrieben hat oder gilt dies vom Gesetz her auch wenn der Ehepartner den Rücktritt unterschreibt?
Wäre ein Fax auch rechtsgültig oder muss es ein Dokument mit einer Original Unterschrift sein?

Verfasst: 07.04.2009, 12:13
von MG
Im Regelfall sollte der, der eine Erklärung abgegeben hat, diese auch widerrufen. Ein automatisches Vertretungsrecht des Ehegatten gibt es nicht. Aber natürlich kann der Ehegatte als Bevollmächtigter auftreten.

MfG
RA Mag. Michael Gruner