Kaufanbot
Verfasst: 06.04.2009, 15:35
Wer muss im Falle eines Rücktrittes von einem verbindlichen Kaufanbot unterschreiben?
Der der das Kaufanbot unterschrieben hat oder gilt dies vom Gesetz her auch wenn der Ehepartner den Rücktritt unterschreibt?
Wäre ein Fax auch rechtsgültig oder muss es ein Dokument mit einer Original Unterschrift sein?
Der der das Kaufanbot unterschrieben hat oder gilt dies vom Gesetz her auch wenn der Ehepartner den Rücktritt unterschreibt?
Wäre ein Fax auch rechtsgültig oder muss es ein Dokument mit einer Original Unterschrift sein?