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ungerechtfertige Kirchensteuer Forderung

Verfasst: 23.05.2004, 17:55
von skubi
Da ich mich mit Handelsrecht udgl. nicht wirklich auskenne, hier meine Frage.

Mein "Problem" is folgendes: Ich habe vor ca 2 Monaten die Aufforderung von der katholischen Kirche erhalten 60 € Krichensteuer zu bezahlen. Das paradoxe an der Geschichte ist, dass ich seit Geburt an evangelisch bin. Mir rätselhaft wie die kath. Kirche überhaupt an meine Adresse gekommen ist. Ich hab das Schreiben damals ignoriert. Letzte Woche ist erneut ein Schreiben gekommen mit der Aufforderung (keine Mahnung) die Kirchensteuer zu bezahlen.



Jetzt meine Frage: bin ich verpflichtet die kath. Kirche davon in Kenntnis zu setzen, dass ich nicht katholisch bin oder kann ich das Schreiben ruhigen Gewissens ignorieren?

Ich denk mir halt, dass ich nicht dazu verpflichtet bin die Kirche auf ihren Irrtum aufmerksam zu machen. Da könnte ja jede Person einfach eine Rechnung an irgend jemanden eine Rechnung schicken.


RE: ungerechtfertige Kirchensteuer Forderung

Verfasst: 23.05.2004, 22:07
von DorisMihokovic
Vielleicht haben Sie einen sogen. "Namenszwilling". Wie auch immer, wenn Sie sich unnoetigen Aerger ersparen wollen, dann faxen Sie der kath. Kirchenbeitragsstelle den Nachweis, dass Sie protestantisch sind.



(Uebrigens hat Ihr Problem nichts mit dem Handelsrecht zu tun)

RE: ungerechtfertige Kirchensteuer Forderung

Verfasst: 23.05.2004, 23:24
von skubi
Also einen Namenszwilling hab ich definitiv nicht, das ist so gut wie ausgeschlossen.

Mir ist schon klar, dass es am einfachsten ist, die kath. Kirchenbeitragsstelle davon in Kenntnis zu setzen (aber ohne Beweis. wäre ja noch schöner).

Mich würde aber interessieren, wie es rein rechtlich aussieht. Da ich noch nie etwas mit der katholischen Kirche zu tun hatte, hat auch nie irgend eine Form von Vertrag bestanden. Daher sehe ich mich mit meinem logischen Rechtsverständnis nicht dazu verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren.


RE: ungerechtfertige Kirchensteuer Forderung

Verfasst: 24.05.2004, 07:24
von DorisMihokovic
Verpflichtet sind Sie natuerlich (noch) nicht, auf das Schreiben zu reagieren. Dies aendert sich jedoch, sobald die kath. Kirche Klage gegen Sie erhebt. Das koennten Sie sich ersparen, indem Sie den Nachweis, dass Sie evangelisch sind, schon jetzt erbringen.

RE: ungerechtfertige Kirchensteuer Forderung

Verfasst: 06.08.2004, 20:21
von JUSLINE
Hallo Doris!



Ich habe das Problem, dass ich wie viele andere, nicht einsehe einen Kirchenbeitrag zu leisten, nur aufgrund meiner Taufe im Kleinkindalter! Ein Austritt wäre nicht möglich, da ich mich nicht als Mitglied sehe, und ein Austritt meiner Ansicht nach die jetzige Mitgliedschaft bestätigen würde! Ich selbst definiere mich als Atheist! Dass erkläre ich auch automatisch dem Staat, der Gemeinde und der katholischen Kirche dadurch, dass ich am Meldezettel bei Religionsbekenntnis "Keines" angebe! Also warum darf mich die katholische Kirche weiterhin belästigen?!?



Roman


RE: ungerechtfertige Kirchensteuer Forderung

Verfasst: 06.08.2004, 21:51
von DorisMihokovic
Auch ich habe lange Zeit derartige Ueberlegungen angestellt, bin aber letztendlich aufgrund der vorhandenen Judikatur zu dem Schluss gekommen, dass es nichts nuetzt mit der Ungerechtigkeit unseres "Rechtssystems" zu hadern und habe zaehneknirschend den Kirchenbeitrag bezahlt. Ich habe immer wieder ueberlegt, aus der Kirche auszutreten (und die Aeusserungen eines gewissen kathol. Bischofs haben diese Ueberlegungen erneut angefacht), bis heute konnte ich mich - warum auch immer - nicht dazu durchringen. Ich bin nicht glaeubig, gehe nicht in die Kirche. Vor 1 Jahr wurde ich jedoch Taufpatin meines Neffen, bin dies gerne und moechte diese Rolle auch "ordentlich" erfuellen.