Kreditvertrag zw. Vater und Sohn

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gaia
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Kreditvertrag zw. Vater und Sohn

Beitrag von gaia » 23.03.2009, 11:50

Guten Tag

Ich habe vor 2 Jahren einen Kreditvertrag mit meinem Vater abgeschlossen.
Der beinhaltet, eine von mir gegebene Kreditsumme von 5.000€, die bis spätestens nach 2 Jahren zu begleichen sind. Dazu kommen noch die anfallenden Kontonebenkosten die sich durch die Überziehung meines Kontos enstanden sind. Nach einem halben Jahr ab dem Abschluss des Vetrages bekam ich einen Betrag von 1.500€. Seitdem nichts mehr! Da nun die 2 Jahre vorüber sind, warte ich noch auf 3.500€ vom Kredit und ~ 350€ für die Kontonkosten.

Meine frage nun ist, wie kann ich dieses Geld "eintreiben". Da das Verhältniss zwischen meinem Vater und mir sogut wie nicht mehr
vorhanden ist, würde ich mich gerne informieren wie und ob ich da rechtlich weiter kommen kann.

Wenn der Kreditvertrag gewünscht ist, kann ich gerne übermitteln. Leider würde der nicht durch einen Notar beglaubigt, wer denkt schon
an sowas wenn man einen Vertrag mit seinem Vater macht?!

Danke im Voraus für Informationen
lg
Gernot :D



gaia
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Re: Kreditvertrag zw. Vater und Sohn

Beitrag von gaia » 23.03.2009, 21:07

gaia hat geschrieben:Guten Tag

Ich habe vor 2 Jahren einen Kreditvertrag mit meinem Vater abgeschlossen.
Der beinhaltet, eine von mir gegebene Kreditsumme von 5.000€, die bis spätestens nach 2 Jahren zu begleichen sind. Dazu kommen noch die anfallenden Kontonebenkosten die sich durch die Überziehung meines Kontos enstanden sind. Nach einem halben Jahr ab dem Abschluss des Vetrages bekam ich einen Betrag von 1.500€. Seitdem nichts mehr! Da nun die 2 Jahre vorüber sind, warte ich noch auf 3.500€ vom Kredit und ~ 350€ für die Kontonkosten.

Meine frage nun ist, wie kann ich dieses Geld "eintreiben". Da das Verhältniss zwischen meinem Vater und mir sogut wie nicht mehr
vorhanden ist, würde ich mich gerne informieren wie und ob ich da rechtlich weiter kommen kann.

Wenn der Kreditvertrag gewünscht ist, kann ich gerne übermitteln. Leider würde der nicht durch einen Notar beglaubigt, wer denkt schon
an sowas wenn man einen Vertrag mit seinem Vater macht?!

Danke im Voraus für Informationen
lg
Gernot :D
Weis keiner eine Rat, eine Info oder sonst was, wie ich weiter vorgehen soll?

Gernot

MG
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KLAGE

Beitrag von MG » 24.03.2009, 09:06

Wenn Ihr Vater nicht freiwillig seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, dann bleibt Ihnen nichts anderes über als ihn zu klagen.

Sie können damit einen Anwalt beauftragen, oder auch die Klage an einem Amtstag (Art Sprechtag bei Gericht) zu Protokoll geben.

Dem Vater wird dann ein Zahlungsbefehl zugestellt.

MfG

RA Mag. Michael Gruner

gaia
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Beitrag von gaia » 24.03.2009, 09:21

Danke für ihre Antwort.

Dazu hätte ich noch eine Frage, wieviel würde mich so ein Anwalt kosten bzw eine Klage bei Gericht, wieviel kostet mich das dort? Kann man das sagen oder kommt es auf Anwalt bzw auf Umfang drauf an?

Noch eine Frage, an welches Gericht muss ich mich dann wenden in Graz?

Ich danke ihnen für ihrer Hilfe!
DANKE!!!

lg
Gernot

MG
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Beitrag von MG » 24.03.2009, 12:49

Zuständig ist das Gericht, in dessen Sprengel Ihr Vater wohnt.

Die Gerichtsgebühr für eine Klage über € 3.850,-- beträgt € 257,--.

Die Anwaltskosten sind nicht so leicht voraus zu berechnen, da ja nicht klar ist, wie viele Leistungen erforderlich werden. Wenn Ihr Vater den Zahlungsbefehl nicht bekämpft und damit ein "Urteil" (rechtskräftiger Zahlungsbefehl) entsteht, dann kostet dies nach dem Tarif rund € 460,-- (schon inkl. der oa Gerichtsgebühr). Die Kosten wären Ihnen aber vom Vater zu ersetzen.

MfG
RA Mag. Michael Gruner

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