Hallo,
meine Frage lautet: ist ein vereid. Sachverständiger gewerbesteuerpflichtig??
Jennifer
eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
Gewerbesteuer
RE: Gewerbesteuer
Nein, die Gewerbesteuer wurde 1993 abgeschafft.
mfg, Akita
mfg, Akita
RE: Gewerbesteuer
> Hallo,
> meine Frage lautet: ist ein vereid. Sachverständiger gewerbesteuerpflichtig??
> Jennifer
> eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
Aber er ist jedenfalls für diese Einkünfte einkommensteuerpflichtig. Falls der Sachverständige diese Tätigkeit im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ausübt, dann werden das Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein.
Wenn zB. jemand, der gewerblich, mit Gewerbeschein "Gemüseveredelung" betreibt, auf diesem Gebiete als gerichtlicher Sachverständiger bestellt (und vereidigt) wird, dann wird man sagen können, dass diese Sachverständigkeit im Rahmen seines Gewerbebetriebes erfolgt.
mfg, Akita
> meine Frage lautet: ist ein vereid. Sachverständiger gewerbesteuerpflichtig??
> Jennifer
> eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
Aber er ist jedenfalls für diese Einkünfte einkommensteuerpflichtig. Falls der Sachverständige diese Tätigkeit im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ausübt, dann werden das Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein.
Wenn zB. jemand, der gewerblich, mit Gewerbeschein "Gemüseveredelung" betreibt, auf diesem Gebiete als gerichtlicher Sachverständiger bestellt (und vereidigt) wird, dann wird man sagen können, dass diese Sachverständigkeit im Rahmen seines Gewerbebetriebes erfolgt.
mfg, Akita
RE: Gewerbesteuer
Hallo Akita,
herzlichen Dank für die Antwort.
Der Sachverhalt ist folgender: die Vereidigung lautet u.a. auf "Transport und Warenschäden", ein Gewerbeschein wurde nicht beantragt, Hauptauftraggeber sind die Gerichte, bei allen Institutionen gilt "Freiberufler" (BEK etc.) nur die Stadtverwaltung besteht auf Gewerbesteuer, wie kan ich argumentieren??
Jennifer
eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
herzlichen Dank für die Antwort.
Der Sachverhalt ist folgender: die Vereidigung lautet u.a. auf "Transport und Warenschäden", ein Gewerbeschein wurde nicht beantragt, Hauptauftraggeber sind die Gerichte, bei allen Institutionen gilt "Freiberufler" (BEK etc.) nur die Stadtverwaltung besteht auf Gewerbesteuer, wie kan ich argumentieren??
Jennifer
eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
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- Beiträge: 716
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Gewerbesteuer
Kann es sein, dass Sie sich auf deutsches Recht beziehen? Wenn ja, so sollten Sie sich an das DEUTSCHE Jusline-Forum www.jusline.de wenden.
RE: Gewerbesteuer
> Hallo Akita,
> herzlichen Dank für die Antwort.
> Der Sachverhalt ist folgender: die Vereidigung lautet u.a. auf "Transport und Warenschäden", ein Gewerbeschein wurde nicht beantragt, Hauptauftraggeber sind die Gerichte, bei allen Institutionen gilt "Freiberufler" (BEK etc.) nur die Stadtverwaltung besteht auf Gewerbesteuer, wie kan ich argumentieren??
> Jennifer
> eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
Hallo Jennifer,
in Österreich gibt es eben (dzt) die Gewerbesteuer nicht mehr, und aufgrund Ihrer erneuten Frage ist mir dann auch klar geworden, dass Sie sich auf deutsches Recht beziehen. Im Internet habe ich eine - undatierte - Notiz gefunden, dass nach allerlei Streitigkeiten Freiberufler nunmehr aus der Gewerbesteuer ausgenommen bleiben sollen. Inwieweit das noch aktuell ist, - weiß ich nicht. Vielleicht ist die Stadtverwaltung also der Ansicht, dass auch alle Freiberufler diese Gewerbesteuer zahlen müssen, oder aber die Bestimmungen wurden insoweit geändert, dass die Freiberufler auch Gewerbesteuer zahlen müssen. Erkundigen Sie sich doch auch bei Ihrem Berufsverband, wie die Sache steht!
Was Österreich betrifft, so sind die Verhältnisse nicht vergleichbar, die österreichische Judikatur scheint mir da kaum anwendbar.
mfg, Akita
> herzlichen Dank für die Antwort.
> Der Sachverhalt ist folgender: die Vereidigung lautet u.a. auf "Transport und Warenschäden", ein Gewerbeschein wurde nicht beantragt, Hauptauftraggeber sind die Gerichte, bei allen Institutionen gilt "Freiberufler" (BEK etc.) nur die Stadtverwaltung besteht auf Gewerbesteuer, wie kan ich argumentieren??
> Jennifer
> eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
Hallo Jennifer,
in Österreich gibt es eben (dzt) die Gewerbesteuer nicht mehr, und aufgrund Ihrer erneuten Frage ist mir dann auch klar geworden, dass Sie sich auf deutsches Recht beziehen. Im Internet habe ich eine - undatierte - Notiz gefunden, dass nach allerlei Streitigkeiten Freiberufler nunmehr aus der Gewerbesteuer ausgenommen bleiben sollen. Inwieweit das noch aktuell ist, - weiß ich nicht. Vielleicht ist die Stadtverwaltung also der Ansicht, dass auch alle Freiberufler diese Gewerbesteuer zahlen müssen, oder aber die Bestimmungen wurden insoweit geändert, dass die Freiberufler auch Gewerbesteuer zahlen müssen. Erkundigen Sie sich doch auch bei Ihrem Berufsverband, wie die Sache steht!
Was Österreich betrifft, so sind die Verhältnisse nicht vergleichbar, die österreichische Judikatur scheint mir da kaum anwendbar.
mfg, Akita
RE: Gewerbesteuer
Hallo Akita,
trotzdem herzlichen Dank!
jennifer
eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
trotzdem herzlichen Dank!
jennifer
eine allg. Frage? ist ein vereid. Sachverständiger Gewerbesteuer pflichtig??
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