Scheidung ja oder nein

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JUSLINE
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Scheidung ja oder nein

Beitrag von JUSLINE » 19.05.2004, 08:56

Meine Frage ist :



Mein Mann ist ausgezogen , lebt bei seiner Freundin .



Wir haben 2 minderjährige Kinder , die ich in unserem Haus versorge . Ich selber arbeite Teilzeit.



Nun wurde mir von vielen Seiten abgeraten mich scheiden zu lassen , da mein Mann bereits Altersrente bezieht .



Ist dieses besser !!???



Ich selber bin auch noch nicht bereit die Scheidung !!einzureichen .



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JUSLINE
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RE: Scheidung ja oder nein

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2004, 10:33

Wenn Sie selbst nicht bereit zur Scheidung sind, dann ist mE kein Scheidungsgrund gegeben, auch nicht für eine etwaige, gemeinsam einzureichende einvernehmliche Scheidung nach § 55 a EheG.



Es muss für eine Scheidung die Überzeugung des klageerhebenden Teiles vorhanden sein, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist bzw. eine dem Wesen der Ehe entsprechende Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.



Das braucht ja - trotz Setzung eines Grundes auf Seiten Ihres Mannes, der Sie zu einer Verschuldensscheidung berechtigen würde - nicht gegeben zu sein. Sie haben ja zwei minderjährige, gemeinsame Kinder sowie ein gemeinsames Haus.



Erst nach drei Jahren frühestens kann dann auf Verlangen Ihres Ehemannes eine Scheidung nach § 55 Ehegesetz erfolgen.



Falls dann - über einen von Ihnen zu stellenden Antrag - der Ausspruch in das Scheidungsurteil hineinkommt, dass das überwiegende oder alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe Ihren Mann trifft, sind Sie bezüglich Ehegattenunterhalt auch nach einer Scheidung besser gestellt, als wenn Sie jetzt aufgrund eines Verschuldens Ihres Mannes auf Scheidung klagen.



Wenn noch zusätzliche Voraussetzungen gegeben sind, behalten Sie den Anspruch auf Ihre Witwenpension, wie dies bei aufrechter Ehe wäre.



In Ihrem Fall ist mE auch zu beachten, ob Sie überhaupt einen eigenen Pensionsanspruch erwerben werden können (Jahre, aber dann auch voraussichtliche Höhe ist zu bedenken) und ob Sie nicht später auf Witwenpension bzw. auf Mitversicherung bzw. Ersatz der Beiträge zur Selbstversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung seitens Ihres Mannes angewiesen sein könnten.



Im Zuge einer Scheidung wird üblicherweise das eheliche Gebrauchsvermögen und werden die ehelichen Ersparnisse (inkl. Versicherungen, Kredite, Haus) aufgeteilt, es wird bestimmt, wem in Zukunft die Ehewohnung zukommt. Hier wäre zu berücksichtigen, wie realistisch es ist, dass einer von Ihnen in der Lage sein würde, den anderen "auszuzahlen" und ob nicht der Fall eintreten könnte, dass Sie das Haus aufgeben müßten, um die finanzielle Auseinandersetzung zu finanzieren.



In einigen Jahren läßt sich eine allfällige Scheidung dann möglicherweise leichter dadurch bewerkstelligen, dass die Kinder in eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung einbezogen werden können, zB Überschreiben von Hausanteilen an die schon volljährigen Kindern,Vorabregelung des Erbes, Einbeziehung allfälliger neuer Partnerin zur Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten..



Dies abgesehen vom ersten Argument, das gegen eine Scheidung spricht.



mfg, Akita


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