Die Witwe meines Freundes möchte seine Urne im eigenen Haus aufstellen. Das wurde im September bewilligt, die Urne steht immer noch in der Feuerhalle.
Der Verstorbene sprach immer davon am Friedhof begraben zu werden - das weiß ich, weil ich bis 3 Monate vor seinem Tod mit ihm zusammengelebt habe. Er war todkrank, also war das ja auch ein Thema unserer Gespräche.
Seine Eltern, die lt Gesetz Einspruch erheben könnten, hatten seit 20 Jahren keinen Kontakt mit ihm und wollen keinen Anwalt dafür bezahlen.
Laut MA40 gibt es keine Möglichkeit rechtlich gegen die Urne zuhause vorzugehen, obwohl alle Freunde und Verwandten und der Verstorbene selbst, das so nicht wollen.
An wen kann ich mich wenden, vorallem auch im Hinblick darauf, dass die Gesetzeslage diese Situation tatsächlich zulässt?
Danke für jeden Hinweis!
Urne Zuhause
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- Registriert: 02.01.2009, 15:27
Das außergerichtliche mündliche Testament wurde mit dem FamErbRÄG 2004 abgeschafft und besteht nur mehr als Notform:
Nur falls die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Erblaser stirbt oder seine Testierfähigkeit verliert, kann er mündlich unter Beiziehung von zwei fähigen und zugleich anwesenden Zeugen testieren (§ 597 ABGB).
Problem ist hier also die Beweissituation.
Kannst du den von dir behaupteten letzten Willen deines Freundes irgendwie beweisen? Gibt es andere Zeugen außer dir, oder Schriftstücke, die von ihm unterschrieben wurden, und diesen Willen belegen?
Ich fürchte, dass du anderenfalls nicht viel tun kannst.
LG
C.J.
PS: mich würde noch interessieren, welche Gesetzeslage du gemeint hast. Gibt es etwa ein bestimmtes Gesetz, welches die Aufbewahrung der sterblichen Überreste bei der/dem Gattin/Gatten vorsieht?
Nur falls die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Erblaser stirbt oder seine Testierfähigkeit verliert, kann er mündlich unter Beiziehung von zwei fähigen und zugleich anwesenden Zeugen testieren (§ 597 ABGB).
Problem ist hier also die Beweissituation.
Kannst du den von dir behaupteten letzten Willen deines Freundes irgendwie beweisen? Gibt es andere Zeugen außer dir, oder Schriftstücke, die von ihm unterschrieben wurden, und diesen Willen belegen?
Ich fürchte, dass du anderenfalls nicht viel tun kannst.
LG
C.J.
PS: mich würde noch interessieren, welche Gesetzeslage du gemeint hast. Gibt es etwa ein bestimmtes Gesetz, welches die Aufbewahrung der sterblichen Überreste bei der/dem Gattin/Gatten vorsieht?
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