Der Betreiber eines Steinbruchs wollte von unserem Grundstück Stein abbauen und uns dafür auslösen. Ein schriftlicher Vertrag kam Aufgrund finanzieller Differenzen nicht zu Stande. Es gab auch nie einen Handschlag oder eine fixe Zusage.
Nun klagt der Betreiber die durch geologische Gutachten entstanden Kosten bei uns ein. Er gibt an unter beisein von mehreren Personen von uns eine mündliche Zusage bekommen zu haben. Der Betreiber wollte uns jedoch innerhalb von wenigen Tagen zu einer Entscheidung drängen, was uns skeptisch machte und uns von diesem einseitigen Geschäft abbrachte.
mündliche vereinbarung platzte - kosten einklagbar?
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