Grundsätzliche Frage zu Verjährung & Diversion

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mkepler
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Registriert: 11.02.2009, 16:44

Grundsätzliche Frage zu Verjährung & Diversion

Beitrag von mkepler » 11.02.2009, 16:56

Hallo,

meine Lebensgefährtin wurde im November 2008 wegen Diebstahl (§127.1) angezeigt.
Diese Geschichte wurde von der Staatsanwaltschaft mittels Diversion "getilgt" bzw. auch der Schaden von ihr beglichen. Nun sind aufgrund der damaligen Abnahme der DNA weiterere gleichartige Delikte im Jänner 2008 bzw. im Jahr 2006 aufgeflogen.
Aufgrund §57.1 (in Kombination mit §127.1) verjährt sich ein "normaler" Diebstahl in einem Jahr.
Kann sie jetzt aufgrund der Tat im Jänner 2008 noch belangt werden bzw. bewirkt allgemein auch eine durch Diversion getilgte Strafttat eine Verlängerung der Verjährungfrist lt. §58.2?

Zusatzfrage: Wenn die Gesamtschadenssumme aller 3 Fälle jetzt 3000€ übersteigt, ist es dann möglich dass das auf schweren Diebstahl rauskommt? Wird bei der Schadensermittlung auch der Schaden aus dem diversifizierten und schadensgeregelte Fall mitberücksichtigt?

Da ich mittlerweile meiner Freunden nur mehr bedingt vertraue: kann sein, dass noch weitere vergangene Delikte "gefunden" werden, oder werden im Normalfall durch eine Datenbankabfrage in der DNA-Abfrage immer gleich alle Treffer ermittelt?

Merkwürdig finde ich generell, dass so eine Abfrage in der Datenbank offenbar fast 2 Monate dauert. Richtige Verbrecher wären wohl in der Zwischenzeit längst über alle Berge?

lG & Danke



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