Mahnklage mit zu hohem Betrag.

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ialiofen
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Registriert: 02.02.2009, 13:53

Mahnklage mit zu hohem Betrag.

Beitrag von ialiofen » 02.02.2009, 16:09

Hallo!

Ich habe eine Frage.

Ich habe von meiner Hausverwaltung eine Mahnklage mit einem zu hohen Betrag erhalten.

Konkret habe ich meine Eigentumswohnung vermietet, und ich habe dem Mieter die Erlagscheine für die Betriebskosten gegeben. (Ist ein Bekannter von mir) Nun hat dieser 2008 4 mal die Betriebskosten nicht bezahlt.

Nachdem ich und einige andere Wohnungseigentümer mit der Hausverwaltung im Clinch liegen wegen undurchsichtiger Abrechnungen, hat die Hausverwaltung die ausstehenden Beträge (in Summe ca. 500 Euro) bei mir geklagt.

Die Mahnklage ist mit 16.1.2009 datiert, und wurde mir am 30.1. per RSA an meinen Arbeitsplatz(!) zugestellt, obwohl der Hausverwaltung eine andre Korrespondenzadresse von mir bekannt ist, und hat der Inhaber der Hausverwaltung meinen Vater angerufen, und mitgeteilt dass er mich nicht erreicht und 4 Betriebskostenakkonti im Rückstand seien.

ZUsätzlich hat die Hausverwaltung die Betriebskosten für Jänner 2009 eingeklagt am 16.1. obwohl die Vorschreibung erst am 9.1.2009 versandt wurde (Datum des Poststempels). Die Betriebskosten für Jänner wurden am 20.1 bezahlt. Nun ist bei der Hausverwaltung für mich niemand erreichbar, um diesen Umstand zu klären.

Was soll ich tun? Die Mahnklage beeinspruchen oder nicht und um den um die Jännerrate verminderten Betrag einzahlen.

Kann ich gegen das aggressive Verhalten der Hausverwaltung (Zustellung der Klage an meinen Arbeitsplatz, ANruf bei Angehörigen etwas unternehmen? Damke für eure Hilfe.



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