Vollmacht

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JUSLINE
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Vollmacht

Beitrag von JUSLINE » 11.05.2004, 19:54

hallo an alle!



ich würde bitte eure hilfe bezüglich einer vollmacht benötigen! ich würde gerne meine mutter für ein gericht in slowenien (bez. erbschaft) bevollmächtigen, wie und vorallem wo (Österr. od. Slo) kann ich das machen? vorallem gilt die vollmacht auch in slo wenn ich das hier in österr. mache?



wäre euch wirklich sehr sehr dankbar für eine hilfe...



grüsse karen




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JUSLINE
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RE: Vollmacht

Beitrag von JUSLINE » 12.05.2004, 10:16

> hallo an alle!

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> ich würde bitte eure hilfe bezüglich einer vollmacht benötigen! ich würde gerne meine mutter für ein gericht in slowenien (bez. erbschaft) bevollmächtigen, wie und vorallem wo (Österr. od. Slo) kann ich das machen? vorallem gilt die vollmacht auch in slo wenn ich das hier in österr. mache?

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> wäre euch wirklich sehr sehr dankbar für eine hilfe...

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> grüsse karen



An Ihrer Stelle würde ich mich an ein Notariat wenden. Erste Auskunft ist nach den Ankündigungen kostenlos.



Hier können Sie auch Vollmachten aller Art erstellen lassen.



Bezüglich der konkreten Vollmacht kommt es mE auch auf den Umfang an,bezüglich der Rechtssache um die Beurteilung von Auslandsbezügen (auch wegen Steuern..) Hier weisen die österreichischen Notariate entsprechende Auslands-Kooperationspartner auf und können Ihnen sicherlich weiterhelfen.



Auch gibt es in Österreich einige Rechtsanwälte, die slowenisch als Auch-Arbeitssprache angegeben haben, sowie sicherlich noch mehr RechtsanwältInnen,die anwaltliche Korrespondenzpartner in Slowenien haben. Das könnte in einer eventuell streitigen Rechtssache von Vorteil sein. (Suche auf dieser Webseite bzw. Auskünfte bei den örtlichen Rechtsanwaltskammern.



Meiner Erfahrung nach ist die Erstellung von Bevollmächtigungen mit Auslandsbezug immer wieder eine mühsame Angelegenheit, wenn man/frau darin nicht konkret Erfahrung hat. Es hilft nichts, eine Vollmacht zu erstellen, die zB hier und jetzt in einem Verfahren gültig ist, aber ein paar Monate später wird von der Behörde eine neue, andere Vollmacht,mit erweiterten Erfordernissen verlangt, und die ganze Prozedur geht von vorne los. Übersetzungen machen lassen, aktuelle Lebensbestätigungen und Überbeglaubigungen einholen etc.



Mit dem Beitritt Sloweniens ist das nun ja wohl alles viel einfacher geworden. Aber die Übergänge werden vielleicht noch länger dauern, solange bis auch alle EU-Bestimmungen entsprechend umgesetzt sind.



Also würde ich Sie notfalls, falls Sie sich nicht an obige Stellen, wie empfohlen wenden wollen (verweise auch auf die Erste Anwaltliche Auskunft die kostenlos ist), an die Österreichische Botschaft in Laibach /Ljubljana oder die Slowenische Botschaft in Wien verweisen wollen.



Falls sich nicht in diesem Forum noch eine kundigere Person finden sollte!





mfg, Akita


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