Frage wegen Geschäft

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doomhammer1984@hotmail.com
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Frage wegen Geschäft

Beitrag von doomhammer1984@hotmail.com » 21.01.2009, 16:08

Hallo zusammen.

Ich hab da mal eine Frage. Ich bin da in etwas hineingezogen worden das mir nicht ganz geheuer vorkommt.

Es geht um ein Geschäft dessen offizieler Besitzer in Serbien lebt und noch nie in Österreich war seit er das Geschäft übernommen hat. Der Mann der das Geschäft im Moment leitet ist offiziel im Krankenstand, dürfte nicht arbeiten und hat auch nirgends angegeben das er in diesem Geschäft arbeitet. Er fungiert im Moment als Geschäftsführer. Weiters verschwindet Geld für Leistungen in die eigene Tasche gesteckt und auch das Gehalt der Mitarbeiter wird teilweise unter der Hand ausbezahlt.

Jetzt habe ich die Befürchtung das ich als unfreiwilliger Mitwisser mit einer Strafe zu rechnen habe wenn alles auffliegt. Deswegen wollt ich hier mal fragen ob mir wer einen Rat geben kann was ich tun soll bzw. vom Gesetz her zu tun habe.

Danke schonmal im Vorraus



MG
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Beitrag von MG » 22.01.2009, 14:24

Die Angaben sind zu dürftig, um da eine sichere auskunft geben zu können. "Ein Geschäft" - Meinen Sie damit ein Geschäftslokal? Wer ist Inhaber des Unternehmens? Was für ein Unternehmen? Welche Organisationsform? Einzelunternehmer - Personengesellschaft - Kapitalsgesellschaft ? Usw.

Vielleicht wäre eine Erstberatung bei einem Anwalt oder z.B. gratais bei der Rechtsanwaltskammer Wien für Sie ein guter Tipp!

Candidatus Iuris
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Beitrag von Candidatus Iuris » 22.01.2009, 23:05

Strafrecht ist bei mir lange her, aber soweit ich mich erinnern kann, ist die reine Mitwisserschaft, sofern du nicht direkt oder indirekt daraus profitierst, vom Gesetz nicht unter Strafe gestellt. Strafbar wäre es unter diesem Gesichtspunkt, wenn du dich an diesem Geschäft beteiligst und auch Gewinn daraus schlägst. Wenn du nur durch Zufall auf den Kriminalfall aufmerksam geworden bist, trifft dich idR keine Anzeigepflicht.

Dogmatischer formuliert: Für eine Straftat ist immer auch die Kausalität gefordert. Im Falle der Mittäterschaft würde das bedeuten, dass du durch psychische oder physische Unterstützung den Täter motivierst oder ihm dabei hilfst, die Straftat zu begehen. Das bedeutet, du musst in irgendeiner Form einen positiven Beitrag leisten. Die Begehung durch Unterlassung, also der Nicht-Verhinderung der Straftat ist nur dann unter Strafe gestellt, wenn die betreffende Person eine besondere Verpflichtung trifft (zB Eltern hinsichtlich ihrer Kinder oder umgekehrt) oder dies durch die Rechtsordnung ausdrücklich vorgesehen ist (siehe auch § 2 StGB).

Hinsichtlich dieses letzten Punkts hat MG Recht. Man müsste mehr über den Sachverhalt wissen, um ihn eindeutig unter einen Tatbestand subsumieren zu können. Nur dann ließe sich mit letzter Sicherheit feststellen, ob du dich strafbar machst oder nicht.

Ich gehe allerdings aufgrund obiger Erläuterungen nicht davon aus.

doomhammer1984@hotmail.com
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Beitrag von doomhammer1984@hotmail.com » 22.01.2009, 23:28

Danke für die auskünfte. hat mir sehr geholfen.

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