Taschenkontrolle + elektronischer Alarm
Verfasst: 20.01.2009, 15:38
Hallo,
folgendes ist mir nun schon oft passiert. Ich gehe in ein Geschäft mit Alarmanlage an Ein/Ausgängen einkaufen. Obwohl ich weder Waren erworben noch entwendet habe, gibt es beim Verlassen des Geschäfts einen Alarm.
Nun weiß ich, daß die Rechtsgrundlage zu einer Taschenkontrolle nur dann vorliegt wenn ein "dringender Tatverdacht" besteht, mich also zB der Kaufhausdedektiv gesehen hat wie ich was eingesteckt habe, doch ist dies auch der Fall wenn eine von diesen Anlagen defekt ist (was wirklich oft passiert)?
Habe etwas zu dem Thema recherchiert, aber leider keine Antwort gefunden. Vielleicht habe ich hier Glück?
Liebe Grüße,
Karin
folgendes ist mir nun schon oft passiert. Ich gehe in ein Geschäft mit Alarmanlage an Ein/Ausgängen einkaufen. Obwohl ich weder Waren erworben noch entwendet habe, gibt es beim Verlassen des Geschäfts einen Alarm.
Nun weiß ich, daß die Rechtsgrundlage zu einer Taschenkontrolle nur dann vorliegt wenn ein "dringender Tatverdacht" besteht, mich also zB der Kaufhausdedektiv gesehen hat wie ich was eingesteckt habe, doch ist dies auch der Fall wenn eine von diesen Anlagen defekt ist (was wirklich oft passiert)?
Habe etwas zu dem Thema recherchiert, aber leider keine Antwort gefunden. Vielleicht habe ich hier Glück?
Liebe Grüße,
Karin