Hallo,
folgendes ist mir nun schon oft passiert. Ich gehe in ein Geschäft mit Alarmanlage an Ein/Ausgängen einkaufen. Obwohl ich weder Waren erworben noch entwendet habe, gibt es beim Verlassen des Geschäfts einen Alarm.
Nun weiß ich, daß die Rechtsgrundlage zu einer Taschenkontrolle nur dann vorliegt wenn ein "dringender Tatverdacht" besteht, mich also zB der Kaufhausdedektiv gesehen hat wie ich was eingesteckt habe, doch ist dies auch der Fall wenn eine von diesen Anlagen defekt ist (was wirklich oft passiert)?
Habe etwas zu dem Thema recherchiert, aber leider keine Antwort gefunden. Vielleicht habe ich hier Glück?
Liebe Grüße,
Karin
Taschenkontrolle + elektronischer Alarm
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 20.01.2009, 15:37
Im Grunde kann man einfach weitergehn.
Man ist NICHT verpflichtet Taschen zu öffnen. Auch wenn es dort an einem Schild steht, der Kaufhausdetektiv oder sonstiges Security Personal da ist.
Werden Sie GEGEN ihren Willen festgehalten, wäre das Freiheitsentzug. Dieser wird oft vernachlässigt wenn man jedoch feststellt das sie etwas gestohlen haben (schreibe ich nur zur Ergänzung dazu)
Sie können als einfach weitergehn. Passiert ihnen das öfter im selben Geschäft würde ich Beschwerde dort einlegen, ist ja schließlich unangenehm.
Tip:
Passiert es immer mit einem gleichen Kleidungsstück,Tasche sonstigen, schauen sie mal im inneren nach. Da sind oft kleine Metallstreifchen, manchmal mit einer spürbaren Kunststoffumrahmung. Das muss man rausschneiden, die verursachen oft den Alarm
Man ist NICHT verpflichtet Taschen zu öffnen. Auch wenn es dort an einem Schild steht, der Kaufhausdetektiv oder sonstiges Security Personal da ist.
Werden Sie GEGEN ihren Willen festgehalten, wäre das Freiheitsentzug. Dieser wird oft vernachlässigt wenn man jedoch feststellt das sie etwas gestohlen haben (schreibe ich nur zur Ergänzung dazu)
Sie können als einfach weitergehn. Passiert ihnen das öfter im selben Geschäft würde ich Beschwerde dort einlegen, ist ja schließlich unangenehm.
Tip:
Passiert es immer mit einem gleichen Kleidungsstück,Tasche sonstigen, schauen sie mal im inneren nach. Da sind oft kleine Metallstreifchen, manchmal mit einer spürbaren Kunststoffumrahmung. Das muss man rausschneiden, die verursachen oft den Alarm

-
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.01.2009, 15:27
Das ist nicht ganz korrekt. Zwar wäre der Tatbestand der Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) erfüllt, allerdings reicht die Erfüllung des Tatbestandes für den Vorwurf einer echten Straftat nicht aus, sondern es müssen daneben (mindestens) auch Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sein. Zwar indiziert die Erfüllung des Tatbestandes die Rechtswidrigkeit, letztere kann jedoch bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen aufgehoben werden.
Wenn eine Alarmanlage losgeht, dann muss der Rechtfertigungsgrund des Anhalterechts (§ 80 Abs 2 StPO) geprüft werden:
Geht die Alarmanlage los, darf dich jede Person (das heißt uU sogar ein völlig unbeteiligter Passant) unter Anwendung verhältnismäßiger Gewalt anhalten und auch festhalten, soferne dies zu dem Zweck geschieht, dich bei der nächsten zuständigen Behörde (idR also bei der Polizei) anzuzeigen.
Was die Untersuchung von Taschen, Kleidung etc. angeht, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass bloße Angestellte des Ladens nicht dazu befugt sind (wenn du dich weigerst) die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen schon.
Ich würde dir empfehlen, die nächste "Taschenkontrolle" mit einem lässigen Grinsen hinzunehmen, da du ja eh nichts zu befürchten hast, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.
Wenn eine Alarmanlage losgeht, dann muss der Rechtfertigungsgrund des Anhalterechts (§ 80 Abs 2 StPO) geprüft werden:
Daraus ergibt sich folgende Bild:Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
Geht die Alarmanlage los, darf dich jede Person (das heißt uU sogar ein völlig unbeteiligter Passant) unter Anwendung verhältnismäßiger Gewalt anhalten und auch festhalten, soferne dies zu dem Zweck geschieht, dich bei der nächsten zuständigen Behörde (idR also bei der Polizei) anzuzeigen.
Was die Untersuchung von Taschen, Kleidung etc. angeht, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass bloße Angestellte des Ladens nicht dazu befugt sind (wenn du dich weigerst) die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen schon.
Ich würde dir empfehlen, die nächste "Taschenkontrolle" mit einem lässigen Grinsen hinzunehmen, da du ja eh nichts zu befürchten hast, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 29 Gäste