Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Wie wirkt sich ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bei einem Abbauvertrag aus. Ist es möglich, dieses Belastungs- und Veräußerungsverbot anzufechten und trotzdem den Abbauvertrag abzuschließen?
Ich habe schon das RIS durchsucht, und bin leider nicht fündig geworden, weder mit §364c ABGB noch mit Belastungs- und Veräußerungsverbot als Suchworte. Ich hoffe Ihr könnt mit weiterhelfen.
Vielen Dank
MFG
Lori
Abbauvertrag mit Belastungs- und Veräußerungsverbot
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