Exekution mit unbekannten Drittschuldner.
Ich finde in der EO ledeglich nur was für "Rechte" der Gläubiger hat, jedoch nicht seine Pflichten.
So ein Titel ist 30 Jahre lang aufrecht, weiss ich noch aus meiner Schulzeit und jeder bestätigt mir dieses, jedoch kann mir keiner das Gesetz oder dergleichen dazu nennen, somit ist es für mich hörensagen (auch wenn mir das Gericht dieses auch bestätigt)
Weiters kam mir zu Ohren (Gerüchteküche eben) das ein Gläubiger auch gewisse verpflichtungen haben soll, sprich "angeblich" seinen Exekutionstitel alle 3 Jahre geltend zu machen.
Also zB er bekommt im Jahr 2002 den Titel zugesprochen und muss binnen 3 Jahren versuchen den Schuldner pfänden zu lassen. Nur finde ich dazu auch nichts schriftliches.
Ums auf den Punkt zu bringen einige Gläubiger haben seit dem Jahre 2003 (als sie den Titel bekamen) nicht mehr versucht mich Pfänden zu lassen, es gibt einen verfall des titels wenn man 3 Jahre lang nicht pfändbar ist, jedoch blicke ich mich nicht ganz durch.
Haben Gläubiger nun in irgendeiner art und weise auch auflagen zu erfüllen oder kann man pauschal sagen, wenn ein gläubiger einen exekutionstitel zugesprochen bekommen hat, das dieser 30 jahre zeit hat, gebrauch davon zu machen ?
bitte vL auch mit §en antworten wo ich das nachlesen könnte.
vielen dank im voraus.
lg
Exekutionsordnung EO §294a u. Fahrnisexekution
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