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Schulden verjährung

Verfasst: 24.11.2001, 20:12
von JUSLINE
Hi ich habe vor 12 Jahren mit meinem Partner

75.000,-- Ats Schulden gemacht(Wechselschuld). Nun hat mein

Partner diese vor zwei Jahren beglichen Nun fordert der Rechtsanwalt von mir aber noch

die daraus entstandenen Zinsen in der selben Höhe.

Ist das gerechtfertigt?? oder ist diese Sache schon verjährt? Mit besten Dank


RE: Schulden verjährung

Verfasst: 26.11.2001, 08:59
von JUSLINE
Gem § 1480 ABGB verjähren Zinsen, sowohl vertraglich vereinbarte als auch gesetzliche, nach 3 Jahren.