Hi ich habe vor 12 Jahren mit meinem Partner
75.000,-- Ats Schulden gemacht(Wechselschuld). Nun hat mein
Partner diese vor zwei Jahren beglichen Nun fordert der Rechtsanwalt von mir aber noch
die daraus entstandenen Zinsen in der selben Höhe.
Ist das gerechtfertigt?? oder ist diese Sache schon verjährt? Mit besten Dank
Schulden verjährung
RE: Schulden verjährung
Gem § 1480 ABGB verjähren Zinsen, sowohl vertraglich vereinbarte als auch gesetzliche, nach 3 Jahren.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 180 Gäste