angebliche Straftat: Schwarzfahren 02/2006 Wien
im september 2008 hat sich ein inkassobüro gemeldet und forderte einen betrag von euro ~ 150,-- obwohl ich seit 2005 nicht mehr in wien wohne und zur tatzeit das bundesrealgymnasium in ried im innkreis besuchte. von den wiener linien wurde keine zahlungsaufforderung gesendet.
eine rücksprache mit dem inkassobüro ist fast unmöglich, da die telefonistin extrem unfreundlich ist. es wurde telefonisch behauptet das führerscheindaten als beweis vorliegen, die jedoch nicht weitergegeben werden können. mir wurde geraten das inkassobüro aufzusuchen. dort wurde mir gesagt es gibt keine führerscheindaten. jetzt wird eine kopie des führerscheins welche ich per fax senden soll gefordert. desweiteren wird mir ständig mit einem anwalt und gerichtliche konsequenzen gedroht, sollte ich nicht sofort bezahlen. der offene betrag beläuft sich mittlerweile auf Euro 212,--. das ganze scheint mir nicht rechtens - was soll ich tun??
mfg
seppl
Inkassoabzocke??? - Schwarzfahren bei Wiener Linien
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Also erstens mal handelt es sich beim Schwarzfahren nicht um eine Straftat, sondern um eine lediglich vertraglich rechtswidrige Verhaltensweise gegenüber den Wiener Linien. Deswegen wirst ja auch nicht von der Polizei angezeigt, sondern von einem Inkassobüro in Anspruch genommen. Wer also etwas anderes behauptet, kann schon einmal als unseriös angesehen werden.
Zweitens: hast du schon mal versucht bei den Wiener Linien anzurufen und den Anspruch zu prüfen? Wenn wirklich die Wiener Linien das Inkassobüro beauftragt haben, dann werden Sie auch davon wissen, bzw. dürften Sie dir auf Anfrage wohl auch in eigenem Interesse Auskunft darüber erteilen, ob du einmal Schwarzgefahren bist oder nicht. Wenn auch die keine Ahnung haben, dann kann auch das Inkassobüro dir nichts anhaben, bzw. würde ich dann gegen dasselbe eine Anzeige wegen versuchten Betrugs in Betracht ziehen.
Zweitens: hast du schon mal versucht bei den Wiener Linien anzurufen und den Anspruch zu prüfen? Wenn wirklich die Wiener Linien das Inkassobüro beauftragt haben, dann werden Sie auch davon wissen, bzw. dürften Sie dir auf Anfrage wohl auch in eigenem Interesse Auskunft darüber erteilen, ob du einmal Schwarzgefahren bist oder nicht. Wenn auch die keine Ahnung haben, dann kann auch das Inkassobüro dir nichts anhaben, bzw. würde ich dann gegen dasselbe eine Anzeige wegen versuchten Betrugs in Betracht ziehen.
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