Guten Tag,
ich hätte eigentlich zwei Fragen:
1.)
Darf der offizielle Firmenname im (z. B. englischsprachigen) Schriftverkehr, Internet usw. übersetzt werden?
2.)
Muß z. B. in AGBs/Vertragsdokumenten ständig der volle Firmenname genannt werden, oder genügt es dieses einmalig zu nennen und sich danach mit einer Abkürzung zu behelfen. Z. B. "KASTNER & ÖHLER Warenhaus AG" in der Folge als K&O zu verkürzen.
Danke
Firmenname - Firmenwortlaut: Wird er übersetzt
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