Sachwalter Anspruch auf Zinsen?

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Gerhard332
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Sachwalter Anspruch auf Zinsen?

Beitrag von Gerhard332 » 16.12.2008, 20:30

Habe ich als ehemaliger Sachwalter rechtlich gesicherten Anspruch auf
Auszahlung nicht nur des mir vom Pflegschaftsgericht zugesprochenen
Sachwalterentgelts in Höhe von ? 5.000.-, sondern auch darauf, die in den
drei Jahren aufgelaufenen Zinsen von ca. 10 % des Kapitals, also ? 500.- ?

Zur Erläuterung:

Nach dem Ableben von Frau D. habe ich, ohne dazu verpflichtet zu sein,
sofort sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Beisetzung, einem
anschließenden Beisammensein der zahlreichen Teilnehmer am Begräbnis, der
Bezahlung der offenen Rechungen durchgeführt, was die Pflegschaftsrichterin
auch insofern anerkannt hat, als sie das bei der Bemessung meiner
Entschädigung berücksichtigt hat. Andernfalls hätte sie jemand mit der
Durchführung dieser Arbeiten beauftragen müssen, was zu Zeitverlusten und
Komplikationen geführt hätte.

Ich wurde von der Pflegschaftsrichterin daraufhin zum
Verlassenschaftskurator bestellt und als solcher die mir zustehende Summe
von ca. 5.000.- nicht an mich selbst überwiesen, weil mich das vielleicht in
eine Interessenkollision gebracht hätte. Diese meine Entscheidung fand ich
später insofern bestätigt, als ich nach einigen Monaten der Aufgabe als
Verlassenschaftskurator vom Gericht eben mit genau dieser Begründung wieder
entbunden worden bin, ohne dass ich durch Fehlverhalten dazu einen Anlass
gegeben hätte.

In der Folge hatte ich mehrere Gespräche mit dem zuständigen Notariat, bei
dem mir - als sich die Sache immer länger hinauszögerte - auch zugesagt
wurde, man werde sich dafür einsetzen, dass mir mein Kapital verzinst
ausbezahlt würde.

Jetzt, als es so weit ist, dass die Gelder fließen sollen, erklärt man mir,
dass die (13 Erben- lauter Großcousinen, die sich zu Lebzeiten von Frau D.
aber nie bei mir haben blicken lassen) nicht bereit wären, mir auch die
Zinsen zu zahlen.

Daher werde das Notariat prüfen, ob ich einen Rechtsanspruch hätte. Nun wäre
es für mich natürlich von Vorteil, wenn ich das vorher abklären könnte.

Schlussbemerkung: Die Erben haben jetzt Anspruch auf insgesamt mehr als ?
400.000.- Dieses Geld hatte ich so gut verzinst angelegt, so dass in den
letzten drei Jahren das Kapital sich um ca. 10 % vermehrt hat ! Daher sehe
ich mich in meinem Anspruch auf Verzinsung auch bestätigt.



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