Bürgerliches Recht Schenkung

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AndreaClaudia
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Bürgerliches Recht Schenkung

Beitrag von AndreaClaudia » 15.12.2008, 19:55

Guten Abend

Habe hier ein Fallbeispiel auf das ich keine Lösung habe und auch keinen finde der mir Hilfestellung leisten kann!

16jähriger Alex bekommt von seinen Eltern eine mehrbändige Ausgabe der österreichischen Geschichte geschenkt. Alex interessieren diese Bände nicht und er schenkt sie seiner Freundin Maria. Die Eltern fordern nun ihren Sohn auf, die Bücher zurückzuverlangen. Maria will diese jedoch nicht herausgeben. Haben Alex oder seine Eltern gegenüber Maria ein Recht auf Herausgabe der Bücher?

Wäre super wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!



Jericho
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Beitrag von Jericho » 15.12.2008, 22:27

Hi, ich nehme an es geht um WPR richtig? ;)

zum Thema "Schenkung"

eine Schenkung ist nicht einseitig widerrufbar.
Ausnahmen: grober Undank(strafbare Handlungen gegen den Schenker)
nachträgliche Bedürftigkeit (Schenker kommt in finanz. Notl.)

diese zwei Ausnahmen verjähren 3 Jahre nach der Schenkung.

Maria muss die Bücher also nicht herausgeben.

:) korrekt?

lg

Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 17.12.2008, 00:55

guten tag

jericho liegt mit seiner antwort vollkommen falsch!

der vertrag ist schwebend unwirksam wenn die eltern nicht zustimmen dass die bücher übergeben werden.
mündige minderjährige können nur über sachen frei verfügen die sie selbst durch ihr einkommen erworben haben, nicht über geschenkte sachen.
daher können die eltern von maria das buch herausverlangen, diese muss dem auch entsprechend, sonst Eigentumsklage.

mfg
Zuletzt geändert von Dr.iur.inspe am 18.12.2008, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.

Jericho
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Beitrag von Jericho » 18.12.2008, 01:49

Hallo nochmals,

ich weiß nicht woher du dein Unwissen nimmst aber mein Absatz bezüglich "Schenkung" ist vollkommen richtig! Quellen sind Unterlagen einer Universität verfasst und herausgegeben, unter anderen, von Univ. Prof. Dr. Peter Doralt.

mündig minderjährige (ab dem 14. Lj.) haben unter anderem auch das Recht auf freie Verfügung über überlassene Sachen, nicht nur über das Einkommen welches selbst erworben wurde!!!
somit HAT Alex das Recht die Bücher weiter zu Schenken auch wenn er sie nicht selbst "erarbeitet" hat!

Deine Quelle ist welche?

Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 18.12.2008, 14:14

§ 151 Abs 2 erstens und zweitens Bürgerliches Recht (Spitzer, Perner, Doralt) Seite 35 ich zitiere: "Sobald die Zuwendung einer Vermögenswertes entweder dauerhaft ist (...) oder der Vermögenswert zu einem bestimmten Zweck eingesetzt werden soll (...) besteht keine freie Verfügung".

Ich weiß zwar nicht ob und wie du irgendwas rechtswissenschaftliches studierst oder studiert hast lieber Jericho, aber einen Tipp kann ich dir geben:
Versuche lieber durch Argumentation zu überzeugen und nicht mit der Methode den anderen anzugreifen. Wenn du etwas besser weiß, dann freut das alle im Forum hier auch mich, aber wenn du mich persönlich angreifst ist es sowohl kontraproduktiv als auch nicht erwünscht.
Das Forum ist da um Wissen auszutauschen, falls du einen Platz zum abreagieren suchst, dann kauf dir bitte irgendein Ballerspiel!

mfg

Jericho
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Beitrag von Jericho » 19.12.2008, 01:13

Driurinspe hat geschrieben: "Sobald die Zuwendung einer Vermögenswertes entweder dauerhaft ist (...) oder der Vermögenswert zu einem bestimmten Zweck eingesetzt werden soll (...) besteht keine freie Verfügung".
mfg
Ich kann aus dem Text nicht erkennen, dass der geschenkte Artikel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt werden soll.

Es steht ja nicht dort, dass er die Geschichtsbücher für den Geschichtsunterricht verwenden soll, bzw eine Jahreskarte für die öfftentlichen Verkehrsmittel oder ähnliches..

OT: Sorry Driurinspe aber du hast meine Persönlichkeit ebenfalls untergraben indem du in deiner ersten Antwort meintest Zitat "Jericho liegt vollkommen falsch" was aber unwahr war/ist. "Wer im Glashaus sitzt sollte im Keller f*****." oder wie war das? Wenn du selbst nicht sachlich bleibst darfst du es auch nicht von anderen erwarten.
Trotzdem nichts für ungut, verzeih mir bitte meine forsche Art :|
:wink:

Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 20.12.2008, 02:31

Da das Thema außer uns zweien niemanden mehr interessiert :? können wir es ja ausdiskutieren.

Du meinst also, die Eltern schenkten ihrem Sohn das Buch, nicht um sich geschichtlich etwas Nachschlagen zu können oder einfach um ein schönes Buch zu haben, sondern haben gesagt: hier hast du's, mach damit was du willst und nachher (!!!) wollen sie den vermeintlichen kauf rückgängig machen!???
eine etwas verkehrte welt, oder!?

und falls du dich ernsthaft durch meinen satz "du lägest vollkommen falsch" persönlich angegriffen fühlst, dann hoffe ich, dass du dein ganzes Leben immer recht haben wirst und dich NIE jemand auf etwaige fehler aufmerksam macht und falls doch, dann behutsamer und vorsichtiger als ich...

mfg

Jericho
Beiträge: 67
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Beitrag von Jericho » 21.12.2008, 12:24

In Ordnung, jetzt verstehe ich deine Sicht des Sachverhalts. Find ich eigentlich sehr gut kombiniert, nur feht mir einfach ein Detail das genau darauf hindeutet.
Da nicht angegeben ist, dass das Buch/die Bücher einem bestimmten Zweck zugeführt werden sollen, nehme ich an, dass es sich um eine simple Schenkung ohne weitere Absichten handelt.



Ich liege auch des öfteren nicht richtig, aber ich habs einfach nicht ok gefunden zu von einer korrekten Aussage zu behaupten sie sei falsch..
Eine Ergänzung wäre richtig gewesen.


Vielleicht löst ja eine von beiden noch auf.

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