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Wer haftet wie bei einem versteckten Baumangel ?

Verfasst: 12.12.2008, 16:37
von Oststeirer
Wer haftet bei einem versteckten Baumangel der nach Jahren auftritt?

Situation: Eigentumswohnung durch Genossenschaftsverwaltung.

Mangel: Wassereintritt durch Bodenplatte im Keller
:?: :?: :?:

Baumangel

Verfasst: 12.12.2008, 19:24
von Gene
Sofern es sich tatsächlich um einen versteckten Mangel handelt, haftet die Baufirma bzw. die Firma die die Abdichtung hergestellt hat für diesen Gewährleistungsmangel. Verjährungsfrist für versteckte Mängel ist 30 Jahre.

Verfasst: 06.01.2009, 11:31
von Oststeirer
Die Firma gibt es nicht mehr - haftet dann die Genossenschaft als Bauträger ?

baumangel

Verfasst: 06.01.2009, 19:06
von patriotin
meiner meinung nach ist es sache der genossenschaft, diesen mangel auf ihre kosten reparieren zu lassen; ich denke, hier hat sie für solche fälle eine versicherung; ansonsten müsste sie sich selbst um den regress bei der früheren firma bzw. in einem vielleicht noch bestehenden insolvenzverfahren kümmern;
sollte dies nicht der fall sein, würd' ich mich auf jeden fall an deiner stelle rechtlich erkundigen, da dies ja entweder eine mietminderung bzw. einen wertminderung der wohnung zu folge hat; wenn du keine rechtsschutzversicherung hast, würd' ich mich beim konsumentenschutz der arbeiterkammer (wohnbaufragen) erkundigen;
lg