Hausverwaltung ruft Eigentümerversammlung ein-wie richtig?

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Gerhard332
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Hausverwaltung ruft Eigentümerversammlung ein-wie richtig?

Beitrag von Gerhard332 » 28.11.2008, 14:57

Schreibt das Gesetz auch vor wie eine Eigentümerversammlung vom Hausverwalter einberufen werden muss? Wir haben dieses Jahr unsere gesetzliche Hausversammlung, ich habe die Information per Brief bekommen, jedoch wurde Sie nicht im Stiegenhaus ausgehängt. Macht eine Hausversammlung Einberufung Unterschiede ob Beschlüsse gefasst werden sollen oder nicht? Wenn zum Beispiel nur Probleme besprochen werden sollen, ohne Beschlussfassung, ist dann die Einberufung gültig oder kann man von der Hausverwaltung verlangen das die Hausversammlung neu durchgeführt wird. Wir haben nämlich von einigen Eigentümern erfahren das diese keine Information zur Hausversammlung erhalten haben.

Danke
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