Pflichten des gewählten Nachlassverwalters

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Gene
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Pflichten des gewählten Nachlassverwalters

Beitrag von Gene » 26.11.2008, 14:04

Sehr geehrtes Forum,

Folgender Erb - und Schadenersatzrechtlich relevanter Sachverhalt:

Mehrere Erben wählen im Beisein eines Notars einen der Erben zur Verwaltung des finanziellen reinen Nachlasses, der bei einem vom Gericht bestellten öffentl. Notar nach Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva erhoben und festgestellt wird, und verzichten deshalb auf einen Verlassenschaftskurator. Dieser erwählte "Verwalter" des finanziellen Nachlasses verspricht und verpflichtet sich eine genaue Abrechnung mit den restlichen Erben vorzunehmen. Der Notar weist den "Verwalter" noch ausdrücklich auf die rasche Rückgabe der Eigentumswohnungsrückgabe (in deren Vermietung der Verwalter nicht rechtl. eingebunden ist) um den Nachlass nicht zu belasten.

Der nun gewählte "Verwalter" des Nachlasses verschleppt zum Einen die Auszahlung des Erbteiles um mehrere Monate und zum Anderen zahlte er mir einen stark verminderten Betrag mit der Begründung aus, dass sich die Wohnungsübergabe um 3 Monate verzögert hatte und deshalb noch Betriebskosten und Energiekosten angefallen sind die zu bezahlen waren, jedoch in dieser enormen Höhe für mich keineswegs plausibel sind. Die Übermittlung einer genauen Abrechnung samt Belegen in Kopie zur Wahrung meiner Interessen wird vom "Verwalter" leider vehement und aus unerfindlichen Gründen verweigert.

Welche Möglichkeiten habe ich, zu einer plausiblen Abrechnung zu kommen um meine rechtlichen Interessen zu wahren und inwieweit darf ein gewählter "Verwalter" aus dem Nachlass Wohnungshaltungskosten, die rein aus seinem Verschulden zustandegekommen sind, bezahlen obwohl das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieter endete ? Haftet er für die Summe die er vielleicht gar nicht ausbezahlen durfte ?

Danke

Gene



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