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Vereinsveranstaltung öffentlich oder privat

Verfasst: 25.11.2008, 13:07
von Peter Pitscheider
Meiner Meinung nach ist eine Vereinsveranstaltung bei der nur die Vereinsmitglieder eingeladen sind rechtlich gesehen eine "private" Veranstaltung und keine öffentliche.

Der Verein selber trifft sich 1 x wöchentlich und hat einen kleinen Getränkeausschank (nur kostendeckend) - hier braucht es lt. Wirtschaftskammer auch keinen Gewerbeschein, da nicht auf Gewinn ausgerichtet und nicht öffentlich ist.

Die ist bei der Beurteilung nach der neuen Glücksspielgesetz-Novelle meiner Meinung nach ein wesentlicher Punkt - natürlich vorausgesetzt, dass keine unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit vorliegt.

Sehe ich das mit der somit "privaten" Vereinsveranstaltung richtig oder liege ich hier falsch.
Vielen Dank
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