Meiner Meinung nach ist eine Vereinsveranstaltung bei der nur die Vereinsmitglieder eingeladen sind rechtlich gesehen eine "private" Veranstaltung und keine öffentliche.
Der Verein selber trifft sich 1 x wöchentlich und hat einen kleinen Getränkeausschank (nur kostendeckend) - hier braucht es lt. Wirtschaftskammer auch keinen Gewerbeschein, da nicht auf Gewinn ausgerichtet und nicht öffentlich ist.
Die ist bei der Beurteilung nach der neuen Glücksspielgesetz-Novelle meiner Meinung nach ein wesentlicher Punkt - natürlich vorausgesetzt, dass keine unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit vorliegt.
Sehe ich das mit der somit "privaten" Vereinsveranstaltung richtig oder liege ich hier falsch.
Vielen Dank
Vereinsveranstaltung öffentlich oder privat
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