Hallo!
Gründe mit 1. Dezember 2008 eine Firma als Einzelunternehmerin. Meine Frage dazu (klingt vielleicht etwas dumm):
Welches Gericht ist für mich als Gerichtsstand zuständig?
Firmensitz ist 4431 Haidershofen (NÖ).
Danke bereits jetzt für Antworten! Monika
Gerichtsstand bei Firmenneugründungen
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Hallo Monika!
In welchem Bereich willst du dich denn selbständig machen?
Denn grundsätzlich sind zwei Dinge zu unterscheiden.
1. der größte Teil der selbständigen Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung erfasst, und du musst dafür ein Gewerbe anmelden - dafür ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig. Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt noch eine Meldung an das zuständige Finanzamt u. die "Gewerbliche Sozialversicherung" (SVA) - damit ist für den klassischen Einzelunternehmer alles erledigt. - Bei erstmaliger Selbständigkeit solltest du zur Wirtschaftskammer, da bekommst du ein Formular für eine Gebührenbefreiung (NeuFöG).
2. es gibt zusätzlich zum oben gesagten noch die Möglichkeit, mich als Einzelunternehmer in das Firmenbuch eintragen zu lassen (das ist Pflicht ab einem Jahresumsatz von mehr als € 400.000,--) - dafür ist das jeweilge Landesgericht (für Zivilrechtssachen) als Firmenbuchgericht zuständig.
Wenn du Fragen zur Selbständigkeit hast, wende dich am Besten an die Wirtschaftskammer (Bezirksstellen), dort gibt es ein Gründerservice, dass dir alle Fragen beantwortet. Im Internet gibts noch: www.gruenderservice.at
Ich hoffe, du kannst mit dieser Info was anfangen.
LG!
In welchem Bereich willst du dich denn selbständig machen?
Denn grundsätzlich sind zwei Dinge zu unterscheiden.
1. der größte Teil der selbständigen Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung erfasst, und du musst dafür ein Gewerbe anmelden - dafür ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig. Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt noch eine Meldung an das zuständige Finanzamt u. die "Gewerbliche Sozialversicherung" (SVA) - damit ist für den klassischen Einzelunternehmer alles erledigt. - Bei erstmaliger Selbständigkeit solltest du zur Wirtschaftskammer, da bekommst du ein Formular für eine Gebührenbefreiung (NeuFöG).
2. es gibt zusätzlich zum oben gesagten noch die Möglichkeit, mich als Einzelunternehmer in das Firmenbuch eintragen zu lassen (das ist Pflicht ab einem Jahresumsatz von mehr als € 400.000,--) - dafür ist das jeweilge Landesgericht (für Zivilrechtssachen) als Firmenbuchgericht zuständig.
Wenn du Fragen zur Selbständigkeit hast, wende dich am Besten an die Wirtschaftskammer (Bezirksstellen), dort gibt es ein Gründerservice, dass dir alle Fragen beantwortet. Im Internet gibts noch: www.gruenderservice.at
Ich hoffe, du kannst mit dieser Info was anfangen.
LG!
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