Autorückgabe an Händler

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bogoli
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Autorückgabe an Händler

Beitrag von bogoli » 02.11.2008, 12:13

Ich will einen Neuwagen kaufen und gebe dort meinen Gebrauchten zurück.
Der Gebrauchte wurde vom Händler begutachtet und der Geschätzte wert wird vom Händler gleich vom Neuwagenkaufpreis abgezogen.

Nun zur eigentlichen Frage: Mein Gebrauchter wurde nach einem Parkschaden von einer Fachwerkstätte repariert und die Motorhaube wurde auch einmal wegen Vandalismus Lackiert. Da der Händler nicht nach Vorschäden gefragt hat habe ich ihm auch nichts in der Richtung gesagt (Ich habe aber auch nicht gesagt das er Unfallfrei ist). Vor allem weil der Händler ja ein Fachmann ist und somit denke ich das er selber fest gestellt haben sollte.

Kann der Händler nach der Rückgabe des Autos im Nachhinein etwas vom Kaufpreis zurück fordern oder gar den Kauf rückgängig machen wenn er später Mängel an dem Fahrzeug "entdeckt" seien es bekannte oder unbekannte Mängel!?
Bzw worauf muss ich achten wenn ich den Kaufvertrag unterschreibe, um solchen "Spätfolgen" aus dem weg zu gehen!?



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 18.11.2008, 14:10

guten tag!

die haftungsfrage für schäden ist hier äußerst kompliziert und schwer zu beantworten.
Für offensichtliche Schäden die der Fachmann hätte erkennen müssen, haften sie nicht nach Übergabe des Fahrzeuges.
Grundsätzlich haften sie aber im Rahmen der Gewährleistung für Schäden die schon VOR der Übergabe bestanden, aber nicht erkennbar und eingetreten waren.
Genauere Details können Sie sich den AGBs des Autohändlers entnehmen.

mfg

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