Missbrauch eines Notrufes

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Gregor Keltscha2
Beiträge: 2
Registriert: 29.10.2008, 14:48

Missbrauch eines Notrufes

Beitrag von Gregor Keltscha2 » 29.10.2008, 14:57

Liebes Forum!

Ich bin Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr.
Am Wochenende hatten wir eine Alarmierung.
Es stellte sich heraus, dass ein junger Bursche sich da einen Scherz erlaubt hatte.

Meine Fragen:
- welches Gesetz regelt das?

Ich habe das Stgb durchgeschaut, aber nichts gefunden.

Ich bitte um Hilfe.

Liebe Grüße
Gregor Keltscha



Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 29.10.2008, 17:18

Hallo Gregor!

Schau dir einmal das BG gegen den Missbrauch von Notzeichen an: Bundesgesetz vom 24. Mai 1929 gegen den Mißbrauch von Notzeichen.
StF: BGBl. Nr. 181/1929 idF BGBl. Nr. 422/1974:

§ 1. Wer vorsätzlich ein in den Verkehrsvorschriften festgesetztes Notzeichen mißbraucht oder durch eine falsche Notmeldung den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt, wird, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.

Liebe Grüße!

Gregor Keltscha2
Beiträge: 2
Registriert: 29.10.2008, 14:48

Beitrag von Gregor Keltscha2 » 30.10.2008, 10:01

Servus Andreas!

Vielen herzlichen Dank.

Gregor Keltscha

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