Habe ein kleines Problem mit einer Firma die Sever vermietet.
Habe vor ca. 4-5 Monaten einen Server durch meinen Bruder gemietet, die Bestellung und abschliesung des Server Vertrages funktioniert einschliesslich über Internet. Lediglich eine Bestätigung von der Bestellung mit Akzaptierte AGB´s wurde schriftlich fotografiert via E-Mail an die Server vermieter versendet. Innerhalb der Kündigungsfrist habe ich ein Schreiben aufgesetzt das beinhaltet "das ich den Server zum Nächstmöglichen Termin kündigen wolle" wurde mit E-Mail versendet. Habe keine Besätigungs E-Mail bekommen das der Server für gekündigt erklärt wäre. Nach einer nächsten Offenen Rechnung die ich in der Ersten Mahnung noch bezahlt habe wurde mir dann mittgeteilt das nie irgendeine Kündigungs E-Mail eingegangen wäre.
Habe dann mit meiner Mutter gesprochen die in der Arbeit ihren Sozialmitarbeiter gefragt hat und der hat eben gesagt das ich nichts mehr bezahlen soll. Gesagt getan.
Habe die Aktuelle Zahlung wie gesagt nicht bezahlt es kam lediglich eine e-mail mit einer Zahlungserinerrung und dann kam bereits eine E-Mail mit einer rund 8 Euro Mahngebühren. Auch nicht gezahlt nun bekam ich die E-Mail das der Offene betrag dem Inkasso Büro übergeben worden sei.
Wie würdet ihr das Regeln?
Zahlen oder nicht?
Reagieren oder nicht?
AGB's:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gameserver-Factory
Inh. Patrick Merz, Etzelbachstr. 28, 72336 Balingen
In der Fassung vom 15.10.2005
§ 1. Geltungsbereich
Gameserver-Factory (im Folgenden GSF genannt) erbringt sämtliche Leistungen gegenüber ihren Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB).
§ 2. Leistungen der Gameserver-Factory
GSF bietet Gameserver, Voiceserver und Webhosting im Internet an. Durch die Entrichtung des Mietzinses erwirbt der Kunde eine Nutzungsberechtigung der vom Kunden gemieteten Server.
§ 3. Vertragsschluss
Der potentielle Kunde erhält von GSF via E-Mail ein Vertragsformular zugesandt.
Der Vertrag zwischen GSF und dem Kunden kommt dann zustande, wenn der vom Kunden unterschriebene Vertrag (bei Minderjährigen Kunden: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) bei GSF eingeht. Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Kunde die AGB der GSF nicht durch Unterschrift auf dem Vertag akzeptiert. Der Kunde hat die Wahl zwischen der Zusendung des Vertrages auf dem Postwege (Etzelbachstr. 28; 72336 Balingen) oder via Telefax (07433/9558208).
§ 4. Vertragsdauer
Der mit GSF abgeschlossene Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalendermonaten. Abrechnungszeitraum ist jeweils vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats. Wird der Vertrag im Laufe eines Monats geschlossen, so erfolgt für den laufenden Monat eine anteilige, taggenaue Abrechnung anhand der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste der GSF. Die Preise verstehen sich inkl. MWST
§ 4.1. Vertrag mit unbeschränkter Laufzeit
Wird der Vertrag mit unbeschränkter Laufzeit vom Kunden nicht fristgerecht gekündigt (§ 5), so verlängert sich dieser nach dem zweiten Monat der Vertragslaufzeit jeweils um die Mindestlaufzeit.
§ 4.2. Vertrag mit fester Laufzeit (Laufzeitvertrag)
Laufzeitverträge sind Verträge mit einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit (z.B. 6 Monate). Bei Laufzeitverträgen verlängert sich der Vertrag bei Ablauf der jeweiligen Laufzeit um die selbe Laufzeit (z.B. nach Ablauf der 6 Monate verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate). Wünscht der Kunde dies nicht, so ist er zur fristgerechten Kündigung berechtigt (§ 5 ).
§ 5. Kündigung durch den Kunden
Die Kündigung der Verträge hat via Post (Etzelbachstr. 28; 72336 Balingen) oder Telefax (07433/9558208) zu erfolgen. Die Kündigung ist zu unterschreiben.
§ 5.1. Kündigung von Verträgen mit unbeschränkter Laufzeit
Der Kunde kann den Vertrag mit unbeschränkter Laufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Zur Fristwahrung ist ein rechtzeitiges Absenden des Kündigungsschreibens ausreichend. Zur Einhaltung der Frist ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
§ 5.2. Kündigung von Laufzeitverträgen
Der Kunde kann den Vertrag mit beschränkter Laufzeit bis spätestens vier Wochen vor Laufzeitende Kündigen. Zur Fristwahrung der Kündigung ist ein rechtzeitiges Absenden des Kündigungsschreibens ausreichend. Zur Einhaltung der Frist ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
§ 5.2. Kündigung im besonderen Fall
Im Falle einer Erhöhung der Preise wird GSF seine Kunden hierüber mindestens eine Woche vor der Preiserhöhung informieren. Der Kunde hat im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die Form der Kündigung hat nach § 5.1. zu erfolgen.
§ 6. Kündigung durch GSF
GSF ist bei Verstößen des Kunden gegen diese AGB berechtigt, eine außerordentliche Kündigung des Vertrags ohne weitere Fristsetzung auszusprechen. Der Server wird in diesem Fall sofort und ohne Fristsetzung still gelegt.
§ 7. Entgeltregelungen
GSF rechnet monatlich ab. Vereinbart wird die Zahlungsart „Vorauskasse“. Die Onlineschaltung des Servers erfolgt erst nach Geldeingang der ersten Vorauskasserechnung, nicht bereits mit Vertragsschluss nach § 3. Ferner sind die Regelungen im Mietvertrag zu beachten.
§ 7.1. Rechnungsstellung
Der Kunde erklärt sich bereit, seine monatlichen Vorauskasse-Rechnungen via E-Mail zu erhalten. Verlangt der Kunde die Zustellung einer Rechnung auf dem Postweg, so berechnet GSF hierfür eine Versand-pauschale in Höhe von 1,- € je Rechnung.
§ 7.2. Zahlungsweise
Die Rechnung wird dem Kunden spätestens am zweiten des Monats auf elektronischem Wege zugestellt. Sollten technische Probleme eine Zustellung innerhalb dieses Zeitraumes verhindern, so wird GSF seine Kunden hierüber informieren und eine neue Frist für die Rechnungsstellung nennen.
Die Rechnung ist vom Kunden bis zum 10. des Kalendermonats über die ihm bekannte Bank-verbindung im Wege des bargeldlosen Zahlungs-verkehrs zu begleichen. In einem Fall einer Zustellung der Rechnung nach dem 2. des Monats, verlängert sich die Zahlungsfrist für den Kunden bis zum 15. des Monats.
§ 8. Verzug
Der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug wenn er nicht innerhalb der in § 7.2. genannten Fristen die Rechnungen begleicht. In diesem Fall erhält der Kunde eine Mahnung auf dem Postweg zugestellt, für die eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € anfällt. Die Gebühren für das Einschreiben werden ebenso dem Kunden angerechnet. Erfolgt auf die Mahnung keine Zahlung innerhalb von weiteren 10 Tagen, so ist die Mahnung erfolglos. Alles weitere wird dann durch ein Inkasso Unternehmen geregelt. Nach einer erfolglosen Rechnungsstellung ist GSF berechtigt, den Server des Kunden zu sperren. GSF ist dann auch berechtigt bei einem Laufzeitvertrag die volle Miete der gesamten Laufzeit einzufordern.
§ 9. Pflichten des Kunden aus dem Vertag
Dem Kunden erwachsen durch diesen Vertrag die folgenden Pflichten. Bei Verstoß gegen diese Pflichten hat GSF die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung (§ 6).
§ 9.1. Wahrheitsgemäße Daten
Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Daten, welche er an GSF weiter gibt, wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 9.2. Vertraulichkeit der Zugangsdaten
Der Kunde verpflichtet sich, die ihn zur Servernutzung ermächtigenden Zugangsdaten und Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Passwörtern an Dritte ist nicht erlaubt.
§ 9.3. Mängelanzeige
Sollten im Serverbetrieb der GSF Mängel auftreten, so ist der Kunde dazu verpflichtet, diese unverzüglich nach Kenntnisnahme an GSF zu melden. Diese Mitteilung an GSF kann telefonisch, per E-Mail oder via Telefax erfolgen.
§ 9.4. Verbotene Vorgänge
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem gemieteten Server Daten mit gesetzlich verbotenen Inhalten zu speichern. Genauso ist es dem Kunden untersagt, solche Daten zu verbreiten oder auf dem Server zum Download anzubieten.
§ 10 Beschränkung der Haftung
GSF ist bemüht, eine ständige Erreichbarkeit des Servers zu gewährleisten. Eine Haftung ist dann ausgeschlossen, wenn Verzögerungen oder Ausfälle der Leistung durch höhere Gewalt verursacht werden, auf die GSF keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu zählen beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnung. Auch hierzu zählt der teilweise oder vollständige Ausfall der Kommunikations- und Netzwerkstruktur eines Telekommunikationsanbieters.
GSF haftet ferner nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters und dessen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für eine Haftung bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 11 Widerruf
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Telefax) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Widerrufs-belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (Datum des Poststempels ist ausschlaggebend).
Der Widerruf ist zu richten an:
Gameserver-Factory
Patrick Merz
Etzelbachstrasse 28
72336 Balingen
E-Mail: info@gameserver-factory.de
Telefax: 07433/9558208
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
§ 12 Widerruf in besonderem Fall
Der Widerruf soll dem Kunden davor schützen, dass er sich unüberlegt in ein Vertragsverhältnis begibt, welches er nach dem Vertragsschluss nicht mehr haben möchte, aus dem er sich aber nicht mehr lösen kann.
Widerruft der Kunde seine Vertragserklärung mit GSF innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufserklärung (§ 11) hat der Kunde seinen gemieteten Server allerdings in einer Weise genutzt, die über die ledigliche Prüfung der angebotenen Dienstleistung hinaus geht, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.
§ 13 Sonderbestimmungen zur Datensicherheit
Durch die Nutzung der Internet-Technologie kann von Seiten der GSF keine absolute Sicherheit im Bezug auf den Schutz der übertragenen Daten gegeben werden.
Dem Kunden obliegt es, selbst für die Sicherheit der auf dem Server gespeicherten Daten zu sorgen.
GSF ist es jederzeit möglich, die vom Kunden auf dem Server abgelegten Daten einzusehen.
§ 14 Besonderheiten
Ein vom Kunde gemieteter Clanserver, ist auf jeden Fall mit einem Passwort zu sichern. Bei Verstoß hiergegen ist vom Kunden eine Strafgebühr in Höhe von 30,- € zu entrichten, die einmalig zu zahlen ist und mit der nächsten Folgerechnung in Rechnung gestellt wird. Passwörter dürfen nicht im Servernamen ausgewiesen werden. Ist dies der Fall, ist GSF berechtigt die Gebühr eines Public Servers zu verlangen.
GSF ist berechtigt, Serverhardware auszutauschen, solange ein einwandfreier Betrieb auch mit der neuen Hardware gewährleistet ist.
§ 15 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts der Vereinten Nationen über den Kauf von beweglicher Sachen (CISG).
§ 16 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für Unternehmer 72336 Balingen. Im übrigen gilt für Verbraucher der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (gemäß §29 ZPO), also 72336 Balingen.
§17. Schuldnerdatenbank
Wir behalten uns vor, Kunden, welche
a) einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt bekamen
b) gegen die ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist oder
c) die bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben,
in unsere Schuldnerdatenbank einzutragen. Diese wird Mitbewerbern zugänglich gemacht.
Auch behalten wir uns vor eine Risikobewertung mittels E.L.V.I.S durchzuführen
§ 18 Sonstiges
Nebenabreden zwischen GSF und dem Kunden außerhalb dieser AGB bedürfen der Schriftform. Andere als die vorliegenden AGB des GSF werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Es wird vereinbart, dass die Unwirksamkeit einer Klausel nicht zur Unwirksamkeit anderer Klauseln oder zur Unwirksamkeit des Vertrages führt. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel die entsprechende gesetzliche Regelung.