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Forderungen vor GmbH Gründung?

Verfasst: 24.10.2008, 15:45
von elektricity
Hallo!

Ich hatte mit einem Partner geplant eine GmbH in Österreich zu gründen.

Wir waren bereits am konzipieren, wie die Gesellschaft ausschauen soll (Stammeinlagen, Firmenname, Geschäftsfüher, Geschäftsfelder usw.)
Es wäre ein Handelsunternehmen gewesen.

Dann habe ich jedoch (vor Vertragserstellung) zurückgezogen und mich gegen die Beteiligung an der GmbH entschieden.
Die Gründung dieser Firma liegt somit auf Eis.

Jetzt fordert dieser Partner eine gewisse Summe für Notars-, Steuerberatungskosten usw. von mir ein.
Diese Ausgaben kamen immer ohne mein Wissen zustande und waren laut seinen Ausgaben für die Gründung der neuen Firma.
Mir wurde nie eine Rechnung o.dgl. vorgelegt.

Er verlangt auch, dass ich die Kosten für einen Flug übernehme, den er für die "neue Firma" gebucht hatte. Der Flug ist durch meine Absage hinfällig, kann aber nicht storniert werden.

Warum ich nein gesagt habe: ein schlechtes Gefühl im Magen, da unversteuerte Gelder im Spiel gewesen wären.

Wie schaut die Situation für mich aus? Kann er was von mir einfordern?
Aus meiner Sicht: nein, weil mich die Schwarzgelder abgeschreckt haben und meine Meinungsänderung somit berechtigt.

Ich werde mich rechtlich betreuen lassen, bin ich auf eure Inputs gespannt!

Lg
E k z

Verfasst: 24.10.2008, 16:21
von Dr.iur.inspe
Guten Tag!

Auch wenn die Firmengründung nicht zustande gekommen ist, gibt es soetwas wie vorvertragliche Recht und Pflichten die eingehalten werden müssen. Dazu zählen, dass Kosten die durch die angebliche Firmengründung entstanden sind wieder zu begleichen sind.
Also können sie, meiner Meinung nach, zur Begleichung der Aufwände herangezogen werden, wenn sie mit der Gründung der GmbH in Verbindung stehen (culpa in contrahendo Haftung)

mfg

Verfasst: 25.10.2008, 15:12
von elektricity
Driurinspe hat geschrieben:Guten Tag!

Auch wenn die Firmengründung nicht zustande gekommen ist, gibt es soetwas wie vorvertragliche Recht und Pflichten die eingehalten werden müssen. Dazu zählen, dass Kosten die durch die angebliche Firmengründung entstanden sind wieder zu begleichen sind.
Also können sie, meiner Meinung nach, zur Begleichung der Aufwände herangezogen werden, wenn sie mit der Gründung der GmbH in Verbindung stehen (culpa in contrahendo Haftung)

mfg
Auch wenn ich auf Grund einer Aufforderung zur Zahlung einer höheren Summe von Schwarzgeld zurückgezogen habe?

Verfasst: 27.10.2008, 12:16
von Jericho
Hallo,

Ich denke, dass der Rücktritt somit gerechtfertig ist, da ein Vertrag nichtig wird sollten Vertragspunkte gegen ein Gesetz verstoßen.

Verfasst: 27.10.2008, 18:19
von Dr.iur.inspe
Guten Tag!

Wenn Sie schon VORHER gewusst haben dass Schwarzgelder im Spiel sind, dann ist nur mehr das Problem des Beweises gegeben. Gelingt Ihnen der nicht, dann bleiben meine Ausführungen gültig.

mfg